Die Messstation am Stuttgarter Neckartor Foto: dpa

Das Urteil zu Luftmessstationen ist auf den Streit in Deutschland nicht übertragbar.

Brüssel - So eindeutig, wie es auf den ersten Blick scheint, ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Luftmessungen nicht. Es besagt zwar ausdrücklich, dass nicht Daten von verschiedenen Messstellen einfließen dürfen, wenn die Werte zu Luftschadstoffen wie etwa Stickoxid ermittelt werden. Doch um welchen Mittelwert genau geht es hier? Muss man darunter verstehen, dass verboten ist, die Werte von unterschiedlichen, teils weit auseinanderliegenden Messstellen in einer Stadt miteinander zu kombinieren? Diese Regelung wird in Deutschland so gehandhabt und ist auch nicht umstritten.