Aufträge über eine Online-Plattform zu erledigen, um damit Geld zu verdienen, erscheint reizvoll – doch der Arbeitnehmerschutz ist gering. Foto: imago images/Westend61/Andrew Brookes

Ein Online-Arbeiter, der sich vor dem Bundesarbeitsgericht gegen seinen fristlosen Rauswurf durch eine Internet-Plattform gewehrt hat, erzielt einen Teilerfolg. Das überraschende Urteil könnte Folgen für viele Crowdworker haben.

Erfurt - Sie werden Crowdworker, Clickworker oder Mikrojobber genannt – und teilen ein gravierendes Problem: Sie erledigen ständig neue Aufträge einer Internet-Plattform ohne die üblichen sozialen Absicherungen. Schätzungen zufolge gibt es allein in Deutschland 500 000 bis 1,6 Millionen Plattformbeschäftigte. Ob es sich dabei um Soloselbstständige oder um abhängig Beschäftigte handelt, ist rechtlich sehr umstritten.