Das kann schnell teuer werden: Blitz, Starkregen und Hagel Foto: dpa

Starkregen, extremer Hagel oder Überflutungen sind Bedrohungsszenarien, die in der aktuellen feucht-warmen Wetterlage jeden treffen können. Auch wenn solche Unwetter derzeit häufig lokal sehr begrenzt sind, die Schäden sind für jeden Betroffenen häufig sehr groß.

Stuttgart - Thomas Weiht von der Leitstelle der Berufsfeuerwehr Stuttgart und Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg geben Informationen, was möglichst vor einem Gewitter mit Starkregen und nach Schadensfällen zu tun ist.

Wie schütze ich mein Gebäude?

„Die Fenster sollten zu und der Rolladen sollte oben bleiben. Vor allem jetzt sollte danach geschaut werden, ob Ablaufschächte frei sind. In einem Treppenabgang zum Keller etwa sind Abflüsse häufig verstopft von Laub oder dem vielen Blütenstaub der vergangenen Wochen. Das hilft schon viel“, so Weith, „und das Auto sollte in der Garage sein, nicht die Mülltonne.“ Allerdings fügt er hinzu: „Wenn aus einem kleinen Bach in kurzer Zeit ein reißender Strom wird, ist man machtlos.“

Wie schütze ich Hausrat?

„Die Waschmaschine im Keller sollte vom Strom getrennt und höher gestellt werden, vielleicht auf eine Kiste oder in einen anderen höher gelegenen Raum. Auf jeden Fall sollten Elektrogeräte vom Strom getrennt werden“, so Weiht. Er weiß aber auch: „Das gehört eigentlich zur Vorsorge im Alltag, wird aber meist nicht gemacht, sondern erst dann, wenn es eigentlich schon zu spät ist.

Gibt es Sandsäcke bei der Feuerwehr?

„Da sind wir schlecht aufgestellt, wir haben keine Füllmaschine. Umliegende Landkreise, die häufiger Gefahrensituationen durch reißende Bäche haben, sind da besser aufgestellt“, so Weiht: „In solchen Situationen geht es aber ja auch meist nicht nur um ein Gebäude, sondern dann gleich um sehr viele. Hier vorzusorgen, kann eine kommunalen Feuerwehr nicht leisten. Bereits gefüllte Sandsäcke haben nur wenige vorrätig, weder einzelne Bewohner noch die Feuerwehren. Meist sind das auch Maßnahmen, die schon Tage vorher vorbeugend getroffen werden.“

Welche Versicherungen sollten abgeschlossen werden?

Hier weiß die Verbraucherzentrale mehr: „Zur Gebäude- und Hausratversicherung gehört die Elementarschadenversicherung. Die Gebäudeversicherung deckt die Schäden am Gebäude ab, also Mauer und Technik. Hausrat ist alles, was aus einem Haus im Katastrophenfall herausfallen könnte. Eine Überflutung im Gebäude, die durch Rückstau in der Kanalisation entsteht, ist in der Grundabsicherung häufig nicht drin. Das ist oft nicht nur eklig, sondern meist auch sehr teuer“, so Grieble. Wobei er hinzufügt: „In Baden-Württemberg ist das aus historischen Gründen noch häufig in den Versicherungsverträgen mit drin, aber das haben heute nicht mehr alle. Die Rückstaugefahr ist verschieden versichert. Häufig wird eine so genannte Rückstauklappe gefordert, die aber auch regelmäßig gewartet werden muss.“ Bislang seien die Versicherungen beim Überprüfen der Funktionsfähigkeit eher großzügig gewesen, aber auf ein Laissez-faire sei da kein Verlass.

Was ist dennoch nicht versichert?

„Tiefkühltruhen und ähnliches im Keller sind als Hausrat versichert, Heizung und Öltank gehören zur Wohngebäudeversicherung“, so Grieble“. „Was anderes ist, wenn Öl aus dem Tank herausläuft. Die private Haftpflichtversicherung hilft da nicht, sondern die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Außerdem gibt es noch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, also wenn etwa Ziegel vom Dach herabstürzen. Das gilt vor allem bei vermieteten Häusern.“

Was ist als Erstes zu tun, wenn der Schadensfall eingetreten ist?

Grieble: „Als Versicherter ist man in der Pflicht, den Schaden zu mindern. Wenn es etwa ins Dach hineinregnet, muss da ein Eimer hingestellt werden. Also Dinge, die ohne Gefahr gemacht werden können, müssen erledigt werden. Dann wird der Versicherer informiert. Außer einem Telefonat ist da noch eine mail hilfreich. Es ist gut, eher mehr als weniger zu dokumentieren mit Fotos, Videos, Benennen von Zeugen. Das hat Vorrang vor dem Aufräumen. Der Versicherer schickt dann häufig einen so genannten Gutachter, der de facto aber ein Regulierer ist. Er ist im Auftrag des Versicherers unterwegs, ist häufig sogar Angestellter dort. Er handelt also im Interesse des Versicherers. Die bieten gerne Schecks an. Aber wenn man den annimmt, sollte man sich schon sehr sicher sein, dass er tatsächlich den Schaden abdeckt. Hier sollte weder etwas unterschrieben noch angenommen werden. Der Versicherer wird dann mitteilen, ob ich selbst einen Handwerker beauftragen kann oder ob er selbst einen schickt. Da kann ich durchaus den Handwerker meines Vertrauens ins Gespräch bringen. Aber das muss vorher geklärt werden.“

Wie lange dauert solch eine Regulierung?

„Das hängt natürlich sehr von der Größe des Schadens ab: Handelt es sich hier um ein sehr lokales Ereignis oder betrifft es eine ganze Region. Da kann es organisatorisch schwierig werden. Da kann der Versicherer weiterhelfen, er kennt viele Handwerksbetriebe“, so Grieble. „Die Erstattung durch den Versicherer hängt natürlich davon ab, wie lange es dauert, bis er alle Unterlagen hat, die er anfordern darf. Danach ist er gesetzlich verpflichtet, innerhalb eines Monats zu erstatten, zumindest eine Abschlagzahlung. Da wird aber viel gestritten, bis alle Unterlagen zusammen sind. Deshalb ist es sehr gut, den Versicherer möglichst früh umfassend zu informieren.“

Ist das Technische Hilfswerk ein Ansprechpartner?

Weihts Antwort ist eindeutig: „Nein, das Technische Hilfswerk (THW) ist kein Ansprechpartner für den einzelnen Bürger. Das THW ist dem Regierungspräsidium unterstellt. Es kommt zum Einsatz, wenn es um größere Schäden geht, etwa, wenn ein ganzer Industriegebäudekomplex in Gefahr ist. Das ist etwa der Fall, wenn wir mit unseren Einheiten nicht mehr zu Recht kommen, wenn der Einsatz absehbar über mehrere Stunden dauern wird.

Macht die Feuerwehr auch Schadensbegutachtungen?

Auch da ist Weiht eindeutig: „Nein. Wir machen auch keine Bilddokumentationen. In Baden-Württemberg ist es so geregelt, dass etwa Brandermittler beim Landeskriminalamt angesiedelt sind und nicht bei der Feuerwehr. Bei Unwetterschäden ist die Dokumentation Sache des Bürgers.“ Anders ist es freilich, wenn Personen zu Schaden gekommen sind, etwa Tod durch Ertrinken. „Dann ist das Sache der Polizei, die dokumentiert dann und ermittelt“, so Weiht.