Restaurants und Cafés müssen auch in Stuttart aufgrund der Regeln im Teillockdown schließen. (Archivbild) Foto: LICHTGUT/Leif Piechowski

Mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ will die Bunderegierung Betriebe unterstützen, die im November coronabedingt dichtmachen müssen. Dass noch immer keine Anträge gestellt werden können und viele Details weiter offen sind, stößt zunehmend auf Kritik.

Stuttgart - Mehrere baden-württembergische Ministerien fordern vom Bund eine rasche Klärung offener Fragen zum Verfahren rund um die November-Hilfen für wegen des Teillockdowns dichtgemachte Betriebe. Von diesem Sonderprogramm sollen nicht nur direkt von coronabedingten Schließungen betroffene Unternehmen und Selbstständige profitieren, sondern auch solche, die „nachweislich und regelmäßig“ 80 Prozent ihrer Umsätze mit nun dichtgemachten Unternehmen erzielen. „Für die konkrete Abwicklung der vom Bund zugesagten Hilfen sind noch immer zu viele Fragen offen. Diese gilt es nun dringend zu beantworten“, sagte Südwest-Tourismusminister Guido Wolf (CDU) der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag.

Eine im Raum stehende Frage ist etwa, wie Umsatzprüfungen bei mittelbar betroffenen Betrieben überhaupt aussehen und personell geleistet werden sollen. Umstritten ist auch das Ansinnen, dass Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5000 Euro Förderung beantragen, ihre Anträge direkt stellen sollen können und keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer engagieren müssen. Das CDU-geführte Landeswirtschaftsministerium teilte der dpa mit, Aspekte wie Bedarfsgerechtigkeit und Betrugsprävention müssten im Auge behalten werden. „Schnelle und unbürokratische Hilfe darf nicht dazu führen, dass staatliche Gelder in falsche Kanäle fließen und in der Folge Ermittlungsbehörden und Justiz massiv beschäftigen.“

Ab wann dürfen überhaupt Anträge gestellt werden?

Immer noch unklar ist zudem, ab wann überhaupt Anträge gestellt werden können. Aktuell habe der Bund noch immer keine funktionierende IT-Plattform bereitgestellt, mit der die Gelder von den Betroffenen beantragt werden könnten. „Hier ist nun der Dienstleister des Bundes gefordert, in kürzester Zeit zu liefern und eine bundesweite Beratungs-Hotline auf die Beine zu stellen. Nur so können die Bewilligungsstellen der Länder den erwarteten Ansturm meistern.“

Tourismusminister Wolf betonte, es gehe allein in Baden-Württemberg um nicht weniger als die Existenz zahlreicher Betriebe mit Tausenden Betroffenen. Diese hätten ein Recht, dass die Ankündigungen schnell umgesetzt werden. „Wer Betriebe mit dem Versprechen schließt, diesen schnell zu helfen, muss das zeitnah einlösen.“

Die „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ soll ein Volumen von rund zehn Milliarden Euro haben und etwa Restaurants, Hotels, Museen, Kinos und Theater unterstützen, die im November wegen des von der Politik verordneten Teillockdowns dichtmachen müssen. Betroffenen Betrieben sollen Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt werden. Soloselbstständige - also Ein-Mann-Betriebe ohne Angestellte wie Künstler oder Musiker - sollen als Vergleich auch den durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 zugrunde legen können.