Wer im Heim wohnt, kann für die Unterbringungskosten herangezogen werden. Foto:  

Der CDU-Abgeordnete Karl Rombach spricht von einer „schreienden Ungerechtigkeit“, wenn Heimkindern ein erheblicher Teil ihres Lohnes für die Unterbringung abgezogen wird. Der Sozialminister will gegensteuern.

Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg macht sich dafür stark, dass Heimkinder nicht mehr selbst erheblich für ihre Unterbringungskosten bezahlen müssen, wenn sie eigenes Geld verdienen. Das teilt Sozialminister Manfred Lucha auch im Namen von Finanzministerin Edith Sitzmann (beide Grüne) dem CDU-Abgeordneten Karl Rombach mit.

Rombach hatte in einem Brief an Sitzmann beklagt, dass jungen Menschen, die in Heimen wohnen, bis zu 75 Prozent ihres Lohnes für die Unterbringung abgezogen werden können. Das kann etwa Azubis passieren. Rombach warnt, das setze die Motivation herab, „sich beruflich voll und ganz einzubringen“.

Leistung soll sich lohnen

Als Folge dieser Regelung könnten „Heimkinder nicht erfahren, dass sich eigene Leistung lohnt“, mahnt der Abgeordnete aus Villingen-Schwenningen. Er gibt zu bedenken, dass „die jungen Menschen sicher nicht freiwillig in vollstationären Einrichtungen aufgewachsen sind.“ Auch sei es „eine schreiende Benachteiligung“ der Heimkinder gegenüber ihren Altersgenossen, die bei ihren Eltern lebten und von diesen finanziell unterstützt würden.

Sozialminister Lucha verweist darauf, dass der Bund für die Regelung zuständig sei. Allerdings könnten die Jugendämter in Einzelfällen auf die Kostenbeteiligung verzichten. Die Ämter im Südwesten seien dabei „überwiegend großzügig“. Dem widerspricht Markus Seidel von der Stiftung „Off-Road-Kids“ in Bad Dürrheim. Er spricht von einem Chaos. Einheitliche Regelungen gebe es nicht. Umso erfreulicher sei, dass jetzt „Bewegung in die Sache komme“.

Lucha teilt die Haltung Seidels und Rombachs. „Ich sehe wie Sie den Bedarf einer Überprüfung und Neujustierung der bundesgesetzlichen Regelungen“, schreibt er an Rombach. Sein Ministerium werde alle Vorschläge unterstützen, „die eine Reduzierung der Kostenbeteiligung bis hin zum völligen Verzicht vorsehen.“