An Südwest-Hochschulen müssen Studenten aus Nicht-EU-Ländern ab kommenden Herbst 1500 Euro Studiengebühren pro Semester zahlen. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Ein Student der Universität Hohenheim klagt gegen die Studiengebühren von 1500 Euro, die er ab kommenden Herbst pro Semester zahlen soll. Der Usbeke will in Stuttgart sein Masterstudium abschließen.

Stuttgart - Ein Student aus Usbekistan hat Klage gegen die Gebühren für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland an den Südwest-Hochschulen eingereicht. Der Student der Universität Hohenheim wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart dagegen, dass er vom kommenden Herbst an 1500 Euro pro Semester zahlen soll. Er macht dabei geltend, dass der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz dadurch verletzt werde.

Der junge Mann war nach eigenen Worten mit einem Austauschprogramm nach Baden-Württemberg gekommen. Er will nach dessen Beendigung noch ein Jahr in Stuttgart studieren, um sein Masterstudium abzuschließen. Da ihm nicht bewusst war, dass er dafür seinen Status als Austauschstudent hätte ändern müssen, flatterte ihm der Gebührenbescheid für das kommende Wintersemester ins Haus. Für vor dem Wintersemester bereits regulär immatrikulierte internationale Studenten besteht Bestandsschutz, sie müssen also nicht zahlen.

Beim Verwaltungsgericht Freiburg war schon im Juli eine Klage gegen die bislang nur im Südwesten erhobenen Gebühren für Studenten aus Nicht-EU-Staaten eingereicht worden.