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48 Studenten hatten im Mai eine Prüfung in Finanzwissenschaften abgebrochen und dafür nachträglich Atteste eines einzigen Arztes mit ähnlichen Diagnosen vorgelegt. Nun fordert die Ärzteschaft Aufklärung.

Stuttgart - Die Häufung von Attesten mit ähnlichen Diagnosen für Prüfungsabbrecher an der Universität Hohenheim muss aus Sicht der Ärzteschaft aufgearbeitet werden. Die Universität müsse die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg anrufen, damit sich deren Rechtskommission des Falls annehmen kann, sagte der Vorsitzende der Stuttgarter Ärzteschaft Markus Klett am Dienstag.

48 Studenten hatten im Mai eine Prüfung in Finanzwissenschaften abgebrochen und dafür nachträglich Atteste eines einzigen Arztes mit ähnlichen Diagnosen vorgelegt. Die Uni erkannte die Krankmeldungen in den allermeisten Fällen nicht an. Für Klett müssten die zugrundeliegenden Zweifel der Universität auch von ärztlicher Seite überprüft werden. „Wer A sagt, muss auch B sagen.“

Die Vielzahl der Atteste sowie die gleichlautenden Gründe für die vermeintliche Prüfungsunfähigkeit durch einen einzigen Arzt befremde ihn, doch gelte für ihn zunächst die Unschuldsvermutung. Die Kommission kann Sanktionen erlassen: Sie reichen von einer Rüge über Geldstrafen bis zu Verlust der Approbation. Stelle es sich heraus, dass es sich um Gefälligkeitsatteste handele, schade das dem ganzen Berufsstand. Klett: „Das erweckt dann den Anschein, das ist üblich.“