Ist der ÖPNV-Fahrkartenautomat kaputt, wissen viele nicht, was zu tun ist. Darf man ohne Ticket in die Bahn oder in den Bus steigen? Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Vor der Abfahrt mit Bus oder Bahn noch schnell ein Ticket kaufen – doch dann ist der Automat kaputt. Darf man trotzdem fahren? Und was, wenn man kontrolliert wird? Die Verbraucherzentrale gibt Tipps.

Stuttgart - Ob am Schalter, über das Handy oder am Ticket-Automaten: Wenn Sie mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihr Ticket zu kaufen. Wer ohne Ticket in Bus und Bahn erwischt wird, muss mindestens 60 Euro zahlen. Doch wie sieht das aus, wenn der Automat defekt ist?

Generell gilt laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Sie müssen keine Strafe zahlen, wenn ein Ticketautomat kaputt ist und Sie dort kein Ticket kaufen können. Auch dann nicht, wenn der Fahrkartenentwerter nicht funktioniert und das Ticket nicht entwertet werden kann. Aber: Wenn am Bahnhof mehrere Automaten zur Verfügung stehen oder es mehrere offene Fahrkartenschalter gibt, an denen Tickets gekauft werden können, müssen Sie versuchen, dort ein Ticket zu kaufen. Ist die Zeit für eine Suche nach dem nächsten Automaten zu knapp, muss im Zweifelsfall der nächste Zug oder die nächste Bahn genommen werden.

Beweise für den Defekt sammeln

Um zu beweisen, dass ein Automat kaputt ist, sollte man den Defekt und den Versuch, dort eine Fahrkarte zu kaufen, so gut wie möglich dokumentieren. Etwa durch die Gerätenummer, den Standort des Automaten und die Uhrzeit, zu der Sie das Ticket kaufen wollten. Von Mitreisenden kann man sich die eigenen Aussagen ebenfalls bestätigen lassen. Die meisten Automaten haben Aufkleber mit einer Telefonnummer oder einer E-Mail-Adresse, an die Sie sich sich bei einer Störung wenden können. Das sollten Sie auf jeden Fall tun. Ist niemand erreichbar, können Sie den kaputten Automaten auch einem Zugbegleiter melden.

Auch sonst ist es sinnvoll, schnellstmöglich einem Schaffner oder dem Fahrer Bescheid zu sagen, wenn man aufgrund des Defekts ohne Ticket losgefahren ist. Sollten Sie bei einer Kontrolle trotzdem Strafe zahlen müssen, gibt es die Option, bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen Einspruch zu erheben. Lehnt das Unternehmen diesen ab, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden.