Handys gehören auch schon für Kinder zum Alltag. Foto: dpa/Sven Hoppe

Technikaffine Schüler müssen jetzt ganz stark sein: Eine Mehrheit der Eltern spricht sich für ein Handyverbot an der Schule ihres Kindes aus. Besonders hoch ist die Zustimmung an Grundschulen.

Stuttgart - Im Alltag vieler Schüler ist das Handy wohl kaum noch wegzudenken. Instagram, Whatsapp, Snapchat oder Youtube sind verbreitete Plattformen, die in der Freizeit rege genutzt werden. Und auch viele Berufstätige greifen oft nebenbei zum Smartphone, da dessen schnelle Kommunikationswege oft Vorteile gegenüber konventionellen Methoden bieten.

Aus diesen Gründen erachten Schülersprecher ein Handyverbot nicht immer für sinnvoll. Der Landesschülerrat Brandenburg beispielsweise spricht von dem „Auftrag, die jungen Menschen auf die Arbeitswelt vorzubereiten, und da gehört die Nutzung des Handys selbstverständlich dazu“. Unter Jugendlichen besteht also eher der Wunsch nach zeitgemäßer Medienpädagogik als nach konsequenterer Verbotspolitik, wie auch die Studie „Jung! Digital! Sozial?“ des Deutschen Jugendinstituts und der Vodafone Stiftung nahelegt.

Eltern sind anderer Meinung

Gerade die Eltern jüngerer Schüler sehen das laut dem Deutschen Schulbarometer anders. Das ergab die repräsentative Befragung im Auftrag der Robert Bosch Stiftung in Kooperation mit der ZEIT Verlagsgruppe. Bei dieser wurden im Juni und Juli diesen Jahres 1.011 Eltern von Kindern an Grundschulen und weiterführenden Schulen aus ganz Deutschland befragt.

Demnach sprechen sich 76 Prozent der befragten Eltern für ein Handyverbot an der Schule ihres Kindes aus, an der Grundschule sind es sogar 82 Prozent. Als Ausnahme lassen sie nur gelten, wenn das Smartphone für unterrichtliche Zwecke genutzt wird. Aus Sicht vieler Eltern führe dies zu mehr Konzentration, weniger Störungen im Unterricht und einem Rückgang von Cybermobbing.

In Frankreich und Bayern gilt generelles Handyverbot

In Deutschland gilt kein generelles Handyverbot an Schulen. Anders als in Frankreich, wo seit September vergangenen Jahres bis einschließlich der Sekundarstufe I ein generelles Handyverbot gilt. Die Drei- bis 15-Jährigen dürfen ihr Handy zwar dabei haben, aber es muss während der Schulzeit ausgeschaltet und im Ranzen verstaut sein.

Nur in Bayern gilt seit 2006 eine ähnlich strenge Regelung. Nach dem „Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“ müssen die Schüler ihre elektronischen Geräte auf dem Schulgelände ausschalten, solange diese nicht zu Unterrichtszwecken genutzt werden.

In Baden-Württemberg können Schulen selbst entscheiden

Offenbar zeigt diese Verbotspolitik aber nicht den gewünschten Erfolg. So sagte beispielsweise der bayrische Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) im vergangenen Jahr nach seinem Amtsantritt: „Die jetzige Gesetzesregelung müssen wir ändern. Wir müssen die Realität anerkennen – ein Verbot ist nicht zeitgemäß, ob man das gut oder schlecht findet“.

Seit dem Schuljahr 2018/19 läuft dort ein zweijähriges Pilotprojekt, an dem mittlerweile 135 Schulen teilnehmen. Dabei sollen unterschiedliche schulinterne Wege für die private Nutzung des Handys gefunden und anschließend evaluiert werden, welche Wege möglicherweise flächendeckend gelten können.

In Baden-Württemberg liegt das Thema in der Verantwortung der Schulen. So können diese selbst entscheiden, ob und in welcher Form ein Handyverbot durchgesetzt wird.