Das Polizeigesetz sollte die Möglichkeiten der Beamten erheblich erweitern. Foto: dpa

Die Möglichkeiten des Polizeigesetzes wie Fußfessel oder digitale Überwachung werden bisher kaum genutzt. Die SPD würde deshalb nicht mehr zustimmen.

Stuttgart - Im Kampf gegen den Terrorismus spielt das verschärfte baden-württembergische Polizeigesetz offenbar nur eine untergeordnete Rolle – obwohl Innenminister Thomas Strobl (CDU) vor einem Jahr energisch auf die Eingriffsrechte gedrängt hatte. Wie das Stuttgarter Innenministerium auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, macht die Polizei bisher nur vereinzelt von den politisch umstrittenen Instrumenten Gebrauch. So werde lediglich ein einziger Gefährder mit einer elektronischen Fußfessel überwacht, heißt es. In zwei Fällen seien Kontaktverbote beantragt, diese aber nach gerichtlicher Prüfung verworfen worden.

Die SPD spricht von einem „Vorzeigegesetz“

„Aus einsatztaktischen Gründen“ verweigert die Behörde jegliche Auskunft zur sogenannten Quellen-TKÜ. Darunter versteht man die Überwachung von verschlüsselter Telekommunikation, wie sie beispielsweise über den Onlinedienst Whatsapp läuft. Nach Erkenntnis von Innenpolitikern im Landtag steht dieses Instrument derzeit aber noch gar nicht zur Verfügung. Die dazu notwendige Software sollte eigentlich vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelt werden, doch Grünen-Fraktionsvize Uli Sckerl sagt: „Da läuft noch nichts.“ Der Innenausschuss werde vom BKA immer wieder vertröstet, wenn es um einen Präsentationstermin für die Software gehe – nun sei das Frühjahr im Gespräch. Auch SPD-Fraktionsvize Sascha Binder sagt: „Stand heute gibt’s diese Software noch nicht.“ Mittlerweile bezweifelt er auch die Dringlichkeit der Maßnahmen. „Das war ein reines Vorzeigegesetz“, sagte er unserer Zeitung, „die Maßnahmen stehen zwar drin, werden aber nicht angewandt.“ Wenn man sie aber nicht benötige, solle man sie auch nicht ins Gesetz schreiben, ärgert sich Binder, dessen Fraktion der Quellen-TKÜ zugestimmt hatte: „Das würden wir heute nicht mehr tun.“

Die Überwachungssoftware gibt es noch gar nicht

Um die Nachrichten vor ihrer Verschlüsselung lesen zu können, muss die Polizei ein Spionageprogramm einschleusen, einen Trojaner, wie die Fachleute sagen. Dieser wiederum muss an die speziellen baden-württembergischen Vorgaben angepasst werden. Denn das Polizeigesetz erlaubt zwar, dass „laufende Kommunikation“ überwacht und aufgezeichnet wird, nicht aber das Durchstöbern von Daten auf einem Rechner. Diese Online-Durchsuchung hatte Strobl zwar anfangs beabsichtigt, war damit jedoch am Grünen-Koalitionspartner gescheitert, weil dieser ihn für grundgesetzwidrig hält. Beide Bereiche bei der Überwachung sauber voneinander zu trennen, gilt als technisch anspruchsvoll.

CDU-Fraktionsvize Thomas Blenke hält die Verzögerung für naheliegend: „Niemand entwickelt eine Software, wenn er nicht weiß, ob er sie einsetzen darf.“ Es sei also richtig gewesen, zunächst die Rechtsgrundlage zu schaffen. Das Innenministerium geht aktuell von rund 100 islamistischen Gefährdern im Land aus.