Was darf der Bundesnachrichtendienst und was geht zu weit? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (Symbolbild) Foto: dpa/Michael Kappeler

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt in der kommenden Woche eine Klage von Journalisten gegen ein neues Gesetz, das die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes regelt. Nun mischt sich die Bundesregierung ein.

Karlsruhe - Die Bundesregierung warnt das Bundesverfassungsgericht vor einer Einschränkung der Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND). Vor allem die für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständigen Ressorts seien auf zutreffende und aktuelle Informationen zur Lagebeurteilung angewiesen, heißt es in einer Stellungnahme für das Karlsruher Gericht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und aus der auch „Der Spiegel“ zitiert.

Eine Reduzierung dieser Informationen würde demnach „die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung gerade in Krisensituationen und bei der Bewältigung übergreifender Gefahrenphänomene deutlich verschlechtern“.

Journalisten klagen gegen neues Gesetz

Das Gericht verhandelt am kommenden Dienstag und Mittwoch über eine Klage der Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer Journalisten, die sich gegen das neue BND-Gesetz richtet. Dort sind die Befugnisse des BND bei der sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung zum ersten Mal ausdrücklich geregelt.

Die Kläger beanstanden, der BND dürfe auf dieser Grundlage quasi jede E-Mail, SMS und jedes Telefonat von Nicht-Deutschen im Ausland erfassen. Die Kommunikation von Deutschen verlässlich auszusortieren, sei kaum möglich. Das verletze die Pressefreiheit sowie das Fernmeldegeheimnis aller Menschen.

Die Bundesregierung verteidigt in ihrem Schriftsatz die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung als „unverzichtbares Instrument zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages des BND“. Sie mache etwa 36 Prozent aller Meldungen der Abteilung Technische Aufklärung aus. Diese Abteilung trage zum gesamten nachrichtendienstlichen Aufkommen des deutschen Auslandsgeheimdienstes ungefähr die Hälfte bei.