Der erste Prozess um den Überfall auf die MacDonalds-Filiale in Weinstadt ist l zu Ende gegangen: Zwei Angeklagte wurden zu achteinhalb und sechs Jahren Haft verurteilt. Foto: dpa

Zu achteinhalb und sechs Jahren Haft hat das Stuttgarter Landgericht zwei Angeklagte verurteilt, die zwei Räuber nach dem Überfall auf die MacDonalds-Filiale in Weinstadt im Januar 2015 angegriffen und ihrerseits beraubt haben.

Weinstadt - Der erste von zwei Prozessen um den Überfall auf die McDonald’s-Filiale in Weinstadt-Endersbach im Januar 2015 (wir berichteten) ist am Mittwoch mit dem Urteilsspruch vor der 9. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts zu Ende gegangen. Wegen versuchten Raubmordes und schweren Raubes sind zwei Männer im Alter von 25 und 24 Jahren zu Haftstrafen von achteinhalb und sechs Jahren verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer elf und neun Jahre Gefängnis beantragt.

Die beiden Angeklagten hatten zugegeben, in der Nacht vom 11. auf den 12. Januar 2015 zwei Männer überfallen zu haben, welche Minuten zuvor die McDonald’s-Filiale in Endersbach ausgeraubt hatten. Dabei schlug der 25-Jährige einen der beiden Räuber mit einem 30 Zentimeter langen, rund einen Kilogramm schweren Drehmomentschlüssel nieder. Der Getroffene ging mit einem Schädelbruch und einer acht Zentimeter langen Platzwunde zu Boden.

Angeklagte streiten Tötungsabsicht ab

Im selben Moment versuchte der 24-jährige Angeklagte den zweiten Räuber mit einem Baseballschläger niederzuschlagen, traf ihn aber lediglich an der Hand. Für das Gericht gilt als erwiesen, dass auch er sein Gegenüber am Kopf treffen wollte und es ihm wie seinem Komplizen egal gewesen sei, ob der andere an den Folgen des Schlages hätte sterben können. Beide Angeklagten hatten vor Gericht abgestritten, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben.

Einer der beiden beraubten Räuber trat in dem Prozess als Nebenkläger auf. In einem sogenannten Adhäsionsverfahren, ein an den Strafprozess „angehefteter“ Zivilprozess, wurde ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro zugesprochen. Dieses muss der 25-Jährige bezahlen, der ihn mit dem Drehmomentschlüssel geschlagen hat. Der Schädelbruch stellte sich nachträglich als schlimmer heraus, als bei der ersten Untersuchung in einem Krankenhaus angenommen. Dort hatte man nur eine Fraktur der rechten Augenhöhle entdeckt. Wie sich später herausstellt, verlief der Bruch zudem nach innen in die Schädelbasis hinein. Lebensgefahr habe bei dem 24-Jährigen zwar nicht bestanden, so ein Rechtsmediziner, sie hätte bei einem solchen Schlag aber leicht eintreten können.

Nur, weil sie den Mund nicht halten konnten, war die Polizei auf die Spur der Räuber und der beiden Angeklagte gekommen. Wie ein Kriminalpolizist vor Gericht aussagte, waren ursprünglich keine Spuren am Tatort fesstellbar, die zu den Tätern wiesen. Diese waren mit einer Beute von rund 22 000 Euro verschwunden. Der 24-jährige Räuber erzählte jedoch Bekannten von dem Tat und dass er danach niedergeschlagen worden sei. Diese verrieten ihn bei der Polizei. Im Laufe der Verhöre zog nun einer den anderen mit hinein, bis sämtliche Tatbeteiligte im August 2015 hinter Schloss und Riegel saßen.

Ein zweiter Strafprozess dauert an

In einem zweiten Verfahren wird zurzeit dem 24-Jährigen, seinem Komplizen und einem ehemaligen Mitarbeiter der Fastfood-Filiale, der ihnen den Tipp gegeben haben soll, der Prozess wegen schweren Raubes gemacht. Die beiden Täter sind nach Schließung des Restaurants durch den Personaleingang in das Gebäude eingedrungen, haben die Filialleiterin und zwei Putzfrauen bedroht und gefesselt. Rund 22 000 Euro erbeuteten sie, die ihnen danach wiederum abgenommen wurden. Dieser Prozess wird am Dienstag vor der 8. Strafkammer des Landgerichts fortgesetzt.