Mit einer Schreckschusswaffe hatte der Mann zwei Spielhallen in Backnang überfallen (Symbolbild). Foto: Phillip Weingand / STZN

Das Landgericht Stuttgart hat einen 32-Jährigen aus Backnang wegen zwei Überfällen auf Spielhallen verurteilt. Er hatte die Taten immer bestritten – doch Beweismittel in einer Zigarettenschachtel und in seiner Unterhose überführten ihn.

Backnang/Stuttgart - Die Staatsanwältin hatte sieben Jahre Haft gefordert, die Verteidiger auf Freispruch plädiert: Für einen 32-jährigen Backnanger ging es um alles, als am Montag die 8. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts zusammentrat, um ihr Urteil zu verkünden. Die Richter folgten der Anklage und befanden den Mann für schuldig, am 14. und 15. Februar 2016 jeweils gegen 21.20 Uhr zwei Spielhallen in Backnang überfallen zu haben. Wegen versuchten schweren Raubes und schweren Raubes verurteilte das Gericht den Mann, der die Taten vehement bestreitet, zu fünf Jahren und neun Monaten Haft.

Polizei findet Bargeld in der Unterhose

Ausschlaggebend für das Urteil sei das Geld gewesen, das der Angeklagte bei sich hatte, als er am 15. Februar nach der Tat am Bahnhof Waiblingen festgenommen wurde. In seiner Unterhose fanden Zivilfahnder, die wegen einer anderen Sache im Einsatz waren, ein Päckchen mit Geld. In einer Zigarettenschachtel steckten 40 Zwei-Euro-Münzen, darum herum waren 59 Zehn-Euro-Scheine gewickelt, die wiederum mit Klebeband fixiert waren. „Sowohl die Menge als auch die Stückelung der Scheine passt genau zur Beute aus dem Überfall in Backnang“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Tormählen in der mündlichen Urteilsbegründung.

In der Aspacher Straße hatte am 15. Februar 2016 ein maskierter Räuber mit einer Pistole – keiner echten – eine Angestellte einer Spielhalle gezwungen, ihm Bargeld auszuhändigen. 59 Zehn-Euro-Scheine und rund 140 Zwei-Euro-Münzen übergab die Frau dem Maskierten, der einen auffälligen Rucksack bei sich hatte. Einen Teil der Münzen, die zu schwer waren, um sie in der Kleidung zu verstecken, habe der Täter weggeworfen, genauso wie den Rucksack, in dem er Wechselkleidung bei sich geführt habe, und die Schreckschusspistole. Dass die Sachen nicht gefunden wurden, sei nicht außergewöhnlich, so der Vorsitzende Richter. „Es gibt tausend Möglichkeiten, diese unterwegs verschwinden zu lassen.“

Der Verurteilte ist seit früher Jugend drogenabhängig

Für das Gericht steht fest, dass der Angeklagte nicht nur diesen Überfall begangen hat, sondern auch jenen am Tag zuvor. Dieser wurde von einem Täter begangen, auf den exakt dieselbe Beschreibung passt und der genau gleich vorgegangen ist. „Dass es nur bei einem Versuch blieb, ist nicht das Verdienst des Angeklagten“, so der Vorsitzende Richter. Ein Stammgast des Casinos an der Talstraße beförderte den Täter zur Tür hinaus, kaum dass dieser den Raum betreten hatte. Ein Handyvideo, das ein anderer Gast von dem Vorfall machte, zeigt, wie der Mann mit dem Maskierten handgreiflich wird und ihn zur Eingangstür hinausschiebt. Er habe sofort gesehen, dass es keine echte Pistole gewesen sei, sagte der Gast als Zeuge vor Gericht aus.

Der Angeklagte habe das Geld für seinen Drogenkonsum gebraucht, ist sich das Gericht sicher. Seit seiner Jugend ist der 32-Jährige süchtig, wie ein psychiatrischer Gutachter erklärte, für ihn sei ein Zustand ohne Drogen gar nicht mehr vorstellbar. Im Moment bekomme der Angeklagte Methadon in einer sehr hohen Dosis, was er gut vertrage und ihn befähige, ein unauffälliges bürgerliches Leben zu führen. „Für Sie muss das Urteil nicht das letzte Wort sein“, sagte der Vorsitzende Richter zu dem 32-Jährigen. Er könne immer noch Revision dagegen einlegen.