Infolge des Fast-Food-Konsums vermüllen die Innenstädte. Foto: picture alliance //Peter Kneffel

Der Tübinger Gemeinderat beschließt am Donnerstagabend ein Rechtsgutachten einzuholen, um die von der Stadtverwaltung vorgelegte Satzung zu präzisieren. Als bundesweite erste Kommune will die Unistadt auf Einwegkaffeebecher, Pizzakartons und Dönerboxen 50 Cent Steuer verlangen.

Tübingen - Der Tübinger Gemeinderat hat die Einführung einer Steuer auf Einwegverpackungen am Donnerstagabend vertagt. Das Gremium stimmte mit deutlicher Mehrheit für einen Vorschlag der Stadtverwaltung, ein 30 000 Euro teures Rechtsgutachten bis Anfang Dezember einzuholen, um den Satzungsentwurf zu präzisieren und im Januar neu abzustimmen. Die Steuer könne frühestens Anfang Juli 2020 in Kraft treten, sagte Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne). Er halte das Gutachten zwar nicht für zwingend erforderlich, betonte Palmer, aber er sei Realpolitiker genug, um dem Wunsch nach einem Gutachten zuzustimmen.

Als bundesweit erste Kommune will Tübingen eine lokale Verbrauchssteuer erheben. Für Verpackungen von Speisen und Getränken, die zum Verzehr unterwegs bestimmt sind, soll eine Abgabe bezahlt werden. Pro Pizzakarton, Kaffeebecher oder Plastikschale liegt sie bei 50 Cent, pro Einwegbesteckteil bei 20 Cent. Die Steuer ist gedacht als Instrument gegen die zunehmende Vermüllung in der Innenstadt. Allein 2017 waren die Kosten für die Müllbeseitigung im Vergleich zum Vorjahr im öffentlichen Raum um rund 50 000 Euro gestiegen. Ausgenommen von der Steuer sollen Messen, Feste oder Märkte sein. Die Satzungsvorlage sieht weitere Befreiungen in Kliniken, Bildungseinrichtungen oder Kindergärten vor.

Die SPD drängte auf ein juristische Prüfung der Satzung

In einem interfraktionellen Antrag plädierten CDU, FDP und die Tübinger Liste für eine Vertagung der Entscheidung, bis absehbar sei, wie das von der Europäischen Union beschlossene Verbot von Einwegprodukten ab 2021 in Deutschland gesetzlich ausgestaltet wird. Die Verpackungssteuer müsse dann sowieso dem höherrangigen Recht weichen, heißt es in dem Antrag. Damit stelle sich die Frage, ob man für ein einziges Jahr den hohen Aufwand der Umsetzung der Steuer auf sich nehmen sollte. In einem eigenen Antrag sprach sich die SPD ebenfalls für ein Rechtsgutachten aus und forderte einen Steuerhöchstsatz von maximal zwei Euro. „Wir wollen diese Steuer unbedingt“, bekräftigte die SPD-Rätin Gundula Schäfer-Vogel und begrüßte die Vertagung.

Kritik kam im Vorfeld der Ratssitzung von Seiten der rund 30 Tübinger Betriebe, die sich in einer Initiative gegen die Steuer zusammengeschlossen hatten. Die Abgabe sei nicht nur geschäftsschädigend und führe zu finanziellen Einbußen, argumentierten die Unternehmer. Die Satzung sei auch rechtswidrig und würde vom Verwaltungsgerichtshof kassiert werden.