Tübingens OB Boris Palmer (Grüne) eckt immer wieder an. Foto: dpa/Christoph Soeder

War es Ironie, bewusste Provokation oder doch Rassismus und ein Fehler? Boris Palmer will sich jedenfalls von seiner Partei nicht ausschließen lassen. Er ist sich sicher, dass ihn das Schiedsgericht freispricht.

Tübingen - Tübingens grüner Oberbürgermeister Boris Palmer hat in der Diskussion um seinen umstrittenen Facebook-Kommentar einen Fehler eingeräumt und Teilen seiner Partei zugleich „Ausgrenzung“ vorgeworfen. „Natürlich wäre es wohl gescheiter gewesen, es gar nicht zu posten“, sagte Palmer der „Bild“-Zeitung. Aber darum gehe es nicht. „Argumente in der Sache sind mir immer willkommen, ich wehre mich gegen Ausgrenzung und Denunziation“, sagte Palmer. „Teile der politischen Führung der Partei haben sich der linken Identitätspolitik verschrieben.“

Das Thema könnte an diesem Montag auch eine Rolle spielen, wenn der Parteirat der Grünen per Videokonferenz tagt. Parteichef Robert Habeck will sich anschließend Fragen der Journalisten stellen.

Palmer ist bekannt für provokante Thesen

Die Grünen werfen dem 48-jährigen Palmer wegen einer Aussage über den früheren Fußball-Nationalspieler Dennis Aogo Rassismus vor und wollen ihn aus der Partei ausschließen. Wegen zahlreicher provokanter Äußerungen liegt die Partei bereits seit langem mit ihm im Clinch. Der Landesparteitag in Baden-Württemberg stimmte am Samstag kurzfristig mit Dreiviertelmehrheit für ein Ausschlussverfahren. Die Südwest-Grünen rechnen damit, dass das Verfahren zwischen drei und sechs Monate dauern könnte, wie die Deutsche Presse-Agentur in Stuttgart erfuhr.

„Ich bin sicher, dass mich das Schiedsgericht freisprechen wird“

Palmer sagte der „Bild“-Zeitung: „Ich bin sicher, dass mich das Schiedsgericht freisprechen wird. Mir werden ja Vorwürfe gemacht, die meine Absichten in ihr Gegenteil verkehren. Um das für alle zu klären, habe ich mich für dieses rechtsstaatliche Verfahren ausgesprochen.“

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Auslöser der aktuellen Eskalation war ein Facebook-Kommentar. In einer Diskussion um die Ex-Nationalfußballer Jens Lehmann und Dennis Aogo nutzte Palmer am Freitag einen rassistischen Begriff mit Bezug auf Aogo - als ironisches Zitat eines anderen Facebook-Kommentars, wie Palmer später betonte. Darin hatte eine unverifizierte Facebook-Nutzerin Aogo selbst eine Aussage zugeschrieben, in der dieser angeblich für sich selbst das N-Wort in einem sexualisierten Kontext verwendet haben solle. Mit dem Begriff N-Wort wird eine früher in Deutschland gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben.

Nach dem Parteitagsbeschluss soll der Landesvorstand nun ein Parteiordnungsverfahren vorbereiten und beim zuständigen Schiedsgericht einreichen. Zuständig dürfte die Kreisschiedskommission in Tübingen sein. Sollte sie Palmer ausschließen, könnte er binnen 30 Tagen nach Bekanntgabe des schriftlichen Beschlusses das Landesschiedsgericht anrufen. Danach wäre noch eine Berufung vor dem Bundesschiedsgericht möglich.