Vor dem Landgericht Stuttgart wurden erschütternde Details des Totschlags im betreuten Wohnen des Alexanderstifts Großerlach bekannt (Symbolbild). Foto: Weingand / STZN

Sie war überzeugt, ihr Opfer sei vom Teufel besessen – deswegen hat sich eine 62-Jährige in einem Heim für betreutes Wohnen auf eine 91 Jahre alte Dame gestürzt und sie getötet. Sogar die Richterin staunt über die Psychosen der Verurteilten.

Großerlach - Unter Tränen und sichtlich verwirrt hat die Angeklagte das Urteil angenommen: So lange, bis feststeht, dass sie keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt, wird sie in eine Psychiatrie eingewiesen. „Es tut mir unendlich Leid“ – viel mehr sagte die 62-Jährige am letzten Prozesstag vor dem Landgericht Stuttgart nicht. In den Sitzungen davor hatte sie detailliert geschildert, wie sie im Januar dieses Jahres im Alexanderstift Großerlach eine 91-Jährige brutal umgebracht hat. Sie war überzeugt davon, die Dame sei vom Teufel besessen gewesen, den sie habe „bannen“ wollen.

Die psychisch kranke Frau hat Angst, jemand wolle sie von Hunden zerfleischen lassen

Nicht oft sind sich vor Gericht Staatsanwalt, Verteidiger und schließlich auch Richter und Schöffen so einig: Bis auf kleine Abweichungen in Details stimmten sie darin überein, dass die 62-Jährige am 5.  Januar eine 91 Jahre alte Frau, die im betreuten Wohnen des Alexanderstifts ein Stockwerk über ihr wohnte, umgebracht hat. Die paranoide Schizophrenie, unter der die Frau seit den 1980er-Jahren leidet, hatte an jenen Tagen wieder die Oberhand gewonnen.

Schon zur Weihnachtszeit hatte sie ständig bei der Polizei angerufen und behauptet, jemand trachte ihr nach dem Leben. Die Nacht vor der Tat hatte sie in völlig psychotischem Zustand in ihrem Schrank verbracht – aus Angst vor vermeintlichen Stasi-Agenten und finsteren Mächten, die sie von Hunden zerfleischen lassen wollten. Am Morgen zog es sie ins zweite Obergeschoss des Hauses. Dort, an der Wohnungstür einer 91-Jährigen, steckte der Schlüssel, den der Frühstücksdienst für den mobilen Pflegedienst hatte steckenlassen.

Eine freundliche, geistig fitte alte Dame wird im betreuten Wohnen zum Zufallsopfer

Die alte Dame wurde von Zeugen als freundlich, gepflegt und geistig topfit beschrieben – ein absolutes Zufallsopfer, das zur falschen Zeit am falschen Ort war. In diesem Fall war der falsche Ort ihr eigenes Bett. „In absolutem Vernichtungswillen“, so befand der Staatsanwalt, habe sich die psychisch Kranke auf ihr Opfer gestürzt. Es kam zu einem minutenlangen Kampf, die 62-Jährige verletzte die Seniorin mit einem Schlüssel im Gesicht, setzte sich auf sie und erstickte sie. Die Gerichtsmedizinerin brauchte anderthalb Seiten, um alle Verletzungen des Opfers aufzuzählen.

„Jemanden, der so intensiv psychisch krank ist wie Sie, hatten wir bisher selten“, konstatierte die Vorsitzende Richterin in Richtung der Verurteilten. Dass die Frau jemals wieder ganz auf sich allein gestellt in Freiheit leben wird, halte sie für sehr unwahrscheinlich. „Aber es gibt Wohngemeinschaften und Heime.“ Die Angeklagte werde lernen müssen, mit ihrer Krankheit zu leben und ihre Medikamente nicht – wie in der Vergangenheit geschehen – wieder abzusetzen, sobald es ihr scheinbar besser gehe.