Im Alexanderstift Großerlach lebte eine hochgradig psychisch kranke Frau ohne Betreuung Foto: dpa

Ein Bekannter der getöteten 91-Jährigen gibt dem Träger des Pflegeheims eine Mitschuld am Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht jedoch keine Hinweise auf ein Verschulden der Diakonie Stetten oder der Heimleitung.

Großerlach - Die schuldunfähige Täterin kommt in die Psychiatrie – doch der Totschlag in dem betreuten Wohnen des früheren Alexanderstifts in Großerlach birgt weiteren Zündstoff. Ein Mann, der in der Einrichtung lebt (sein Name ist der Redaktion bekannt), erhebt nun schwere Vorwürfe gegen den damaligen Träger des Hauses, die Diakonie Stetten. Diese trüge die eigentliche Verantwortung dafür, dass sich das Verbrechen ereignen konnte, so seine Ansicht.

Die Diakonie Stetten hatte ihr Pflegeheim im Ortsteil Neufürstenhütte geschlossen und sich zum Jahreswechsel von den ambulanten Pflegedienstleistungen in den benachbarten Häusern zurückgezogen – vier Tage später brachte in einem dieser Häuser die psychisch kranke 62-Jährige eine 91 Jahre alte Frau um.

Niemand kontrollierte, ob die psychisch Kranke ihre Medikamente nahm

Wer von den Bewohnern Pflege benötigt, muss seit dem 1. Januar dieses Jahres einen mobilen Pflegedienst beauftragen. „Die haben von heute auf morgen den Bettel hingeschmissen. Danach war niemand da, um zu kontrollieren, ob die Frau ihre Medikamente nimmt“, sagt der Bewohner. Laut den Erkenntnissen des Gerichts hatte die hochgradig psychisch kranke Frau ihre Medikamente immer wieder abgesetzt, wenn es ihr – nach eigenem Empfinden – scheinbar besser ging.

Die Heimschließung und der Rückzug der Diakonie, sagt der Mitbewohner, „spottete jeder Beschreibung“. Selbst 94-Jährige hätten noch umziehen müssen, „ihnen wurde gesagt, auch Abraham sei schließlich umgezogen.“ Der Rückzug der Diakonie Stetten habe das Verbrechen ermöglicht.

Mitbewohner: „Die Frau hätte niemals im Alexanderstift wohnen dürfen“

Obwohl die nun eingewiesene 62-Jährige seit Jahren schwer psychisch krank ist, lebte sie im Alexanderstift als normale Mieterin, ohne Betreuung. Laut ihrer eigenen Darstellung war sie dort eingezogen, nachdem sie in ihrer vorigen Wohnung eine Kündigung wegen Eigenbedarfs bekommen hatte. „Sie hätte aber niemals dort wohnen dürfen,“ so der Mitbewohner. Die Krankheit sei allen bekannt gewesen. Eine Zwangseinweisung in eine Psychiatrie ist laut dem Unterbringungsgesetz jedoch erst möglich, wenn eine Person sich selbst oder Andere gefährdet.

Tatsächlich war die Frau wegen ihrer paranoiden Schizophrenie schon mehrere Male freiwillig in stationärer Behandlung gewesen. Im Heim galt sie als verschroben; sie hatte kaum soziale Kontakte, und auch ihre Ehe war 2004 an ihrer Krankheit zerbrochen. Fast der Einzige, der sich um sie kümmerte, war ihr Neffe, der als eine Art Betreuer auftrat und sich um ihre Verwaltungsangelegenheiten kümmerte.

Die Diakonie Stetten nimmt zu den Vorwürfen nur teilweise Stellung

Irgendwann sorgte die 62-Jährige im Heim für Aufruhr, als sie behauptete, ihre Waschmaschine sei von der Stasi sabotiert worden. Und im Sommer 2017 verletzte sich die ehemalige Sekretärin bei einem Fenstersturz schwer. Weil sie im Wahn davon überzeugt war, Agenten und Killer der DDR-Staatssicherheit seien hinter ihr her, hatte sie sich ein Hotelzimmer in Backnang genommen. Dort geriet sie in Panik, als sie glaubte, auf dem Flur die Stimmen ihrer Verfolger zu hören, und versuchte über das Fenster zu fliehen. Gewalttätig gegen andere Menschen war die Frau jedoch nie geworden – nicht vor dem 5. Januar .

Am Tag vor dem Tod der alten Dame erschien die 62-Jährige nicht zu einem Termin bei ihrem Hausarzt. Es wäre um eine freiwillige Einweisung gegangen, weil ihre Halluzinationen und Wahnvorstellungen wieder einmal zugenommen hatten.

Jochen Spieth, der Sprecher der Diakonie Stetten, nimmt nur teilweise Stellung zu den Vorwürfen des Bewohners. „Nach dem Schließungsbeschluss haben wir ausführliche Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Angehörigen und unseren Mitarbeitenden aufgenommen“, sagt er. Diese Gespräche seien so „gut und konstruktiv“ verlaufen, dass das Pflegeheim sogar früher schließen konnte als geplant. „Von einer Schließung Hals über Kopf kann daher keine Rede sein.“

Staatsanwaltschaft und Gericht stellen keine Schuld des Trägers fest

Dazu, ob das Verbrechen möglicherweise hätte verhindert werden können, will Spieth nichts sagen: „Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir zur Tat selbst, sowie den Motiven und Hintergründen keine Stellungnahme abgeben.“ Die Aufarbeitung des Falls sei Aufgabe des Gerichts.

Das Landgericht Stuttgart sieht keine Versäumnisse der Diakonie Stetten. Die ehemalige Heimleiterin musste sich zwar einigen kritischen Fragen der Richterin stellen, warum man bei der problematischen Mieterin nicht genauer hingesehen habe. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart teilt aber mit, man sehe keine Hinweise auf ein Verschulden des Trägers oder der Heimleitung. Gegen sie sei daher nicht ermittelt worden.

Über das Alexanderstift in Großerlach

Gründung: Das Alexanderstift in Großerlach-Neufürstenhütte ist als Flüchtlingsheim gebaut worden: In den 1950er-Jahren kamen dort Bessarabiendeutsche unter. In den 1970ern wurde das Alexanderstift zum Pflegeheim umgebaut. Das Gebäude für betreutes Wohnen, in dem sich der Totschlag ereignet hat, gibt es seit den 90er Jahren.

Finanzlage: Laut der Diakonie Stetten war die Nachfrage nach Pflegeheimplätzen seit Jahren zurückgegangen: Waren in dem Heim 2010 noch 65 Plätze belegt, waren es im vergangenen Jahr nur noch 28. Versuche, das Heim rentabel zu gestalten, schlugen fehl. Laut der Diakonie Stetten lag die sinkende Nachfrage auch im hohen Angebot von Pflegeplätzen in der Umgebung begründet. Der Umbau des Heims, um den Anforderungen der Landesheimbauverordnung zu genügen, hätte sich finanziell nicht rentiert.

Schließung: Im Oktober 2017 wurden die Bewohner des Heims und ihre Angehörigen in einer Infoveranstaltung über die Pläne unterrichtet, das Pflegeheim zum September 2018 zu schließen und auch die ambulante Versorgung der angegliederten Häuser in Großerlach sukzessive einzustellen. Ersteres ist nun schon früher geschehen: Vor rund anderthalb Monaten ist der Alexanderstift an die Senioren Paradies GmbH verkauft worden. Laut der Gemeinde Großerlach wird diese bald offiziell offenlegen, wie es mit dem ehemaligen Alexanderstift in Zukunft weitergehen soll.

Verbrechen: Am 5. Januar dieses Jahres ereignete sich in einem Haus für betreutes Wohnen ein Totschlag. Eine 62 Jahre alte Bewohnerin, die unter Wahnvorstellungen litt, drang in die Wohnung einer 91-Jährigen ein. Weil sie überzeugt war, die Dame sei vom Teufel besessen, verletzte sie diese mit einem Schlüssel und erstickte sie schließlich