Am 30. April will das Landgericht über die Angeklagte urteilen. Foto: ZB

Eine frühere Altenpflegerin soll in Sindelfingen ihre 81-jährige Nachbarin umgebracht haben. Die Angeklagte soll wegen Lärms in der Nachbarwohnung erbost gewesen sein.

Sindelfingen - Peter Winckler plaudert regelmäßig mit Gewalttätern. Er erfragt von Mördern, Vergewaltigern oder Kinderschändern Geschichten, von denen empfindsame Gemüter nicht einmal in der Zeitung lesen wollen. Sein Beruf ist es, die Psyche von Tätern zu ergründen. Das Urteil des Tübinger Gutachters entscheidet nicht unbedingt, aber es beeinflusst auf jeden Fall die Frage nach Freiheit oder Gefängnis – im Zweifel lebenslang. Winckler zählt zu den renommiertesten Gerichtspsychiatern Deutschlands. Je brutaler und damit öffentlichkeitswirksamer eine Tat ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er beauftragt wird.

Sein Urteil über die zierliche Frau, die am Dienstag im Saal eins des Stuttgarter Landgerichts auf der Anklagebank sitzt, dürfte interessant werden. Sie ist wahrscheinlich 64 Jahre alt, vielleicht 67, das ist unklar. Für psychiatrische Laien sind ihr Äußeres, ihr Wesen wie ihr Werdegang unvereinbar mit der Tat, die ihr vorgeworfen wird. Im Juni vergangenen Jahres soll sie in einer Sindelfinger Hochhaussiedlung ihre Nachbarin erstochen haben. Der Staatsanwalt Matthias Schweitzer verliest Details der Obduktion: Das Messer hatte das Gesicht des Opfers mehrfach durchtrennt. Es durchstieß auch die Zunge. „Das Opfer hat sich noch gewehrt“, sagt Schweitzer, aber Abwehrversuche scheiterten schon am Alter der Frau, die hilflos am Boden lag. Sie starb mit 81 Jahren. Die tödlichen Stiche drangen viermal in den Hals ein, siebenmal in den Brustkorb. Die Frau verblutete an ihrer Haustür, womöglich erstickte sie auch an ihrem Blut, das in die Lunge quoll.

Der Streit begann wohl wegen Lärms in der Wohnung

Die Angeklagte sei wohl wegen Lärms in der Nachbarwohnung erbost gewesen. So steht es in der Anklageschrift. Im Hausflur habe ein Streit begonnen. Von den Stichwunden abgesehen, hatte die 81-Jährige Blutergüsse am Kopf und an den Schultern. Ihre Nase war gebrochen. Nach Überzeugung des Staatsanwalts stammen die Verletzungen von Schlägen mit einem Laptop. Erst habe die Angeklagte ihr Opfer zu Boden geprügelt, danach das Messer geholt.

Die Angeklagte hat sich mit einer Jacke über dem Kopf in den Saal führen lassen. Der Stoff sollte sie vor dem Fotografen der „Bild-Zeitung“ schützen. Vor dem offiziellen Prozessbeginn ist das Fotografieren im Gerichtssaal erlaubt. Nachdem der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann das Verfahren eröffnet hat, fällt die Jacke. Darunter verbirgt sich eine unscheinbare Frau mit rotblondem Haar. Sie trägt einen hellbeigen Pullover und eine Brille. Sie wirkt gut zehn Jahre jünger als ihr tatsächliches Alter, gleich welches das korrekte ist. Sie ist – sofern das Gericht ihre Schuld feststellt – ein Fall für Peter Winckler.

Dies sehen die beiden Pflichtverteidiger allerdings anders. Florian Mangold und Ulrich Wellmann beantragen, einen anderen Gutachter zu bestellen, wegen Befangenheit. Winckler habe ein persönliches Interesse an dem Fall und ihre Mandantin 2002 in einem anderen Verfahren schon einmal begutachtet. Die Anwälte werfen dem Gutachter vor, dass er die Angeklagte unangekündigt in der Untersuchungshaft besucht und gegen ihren Willen befragt habe. Dies, ohne einen der Verteidiger zu informieren. Allerdings verzögert der Antrag den Prozess lediglich. Mehr als drei Stunden braucht das Gericht um rechtsfest zu begründen, warum er nicht nur unbegründet, sondern auch unzulässig sei.

Zur Tat verweigert die Angeklagte jede Aussage

Zur Tat verweigert die Angeklagte jede Aussage. Auch ihre Anwälte wollen über ihre Sicht auf das Geschehen keine Auskunft geben. Über ihren Lebenslauf spricht die Frau hingegen ausführlich. Aufgewachsen sei sie im Iran als älteste von fünf Schwestern. Nach dem Abitur studierte sie in Teheran Bauzeichnung und Innenarchitektur. Die Islamische Revolution und der Krieg gegen den Irak rollten über das Land. Sie heiratete und bekam einen Sohn. Schließlich floh die Familie. Die Bundesrepublik billigte ihren Asylantrag, weil sie als religiöse Minderheit verfolgt wurde.

In Deutschland jobbte die Angeklagte in einem Supermarkt und einem Imbiss. Sie unterrichtete an der Volkshochschule, arbeitete für Hewlett Packard und schließlich als Altenpflegerin für die Diakonie. Einer ihrer Patienten war derart dankbar, dass er sie adoptierte und ihr die Wohnung vererbte, vor der die Tat geschah.

Am 30. April will das Gericht sein Urteil über sie fällen. Davor wird Winckler seines sprechen – darüber, ob die Frau zur Tatzeit zurechnungsfähig war oder generell unzurechnungsfähig ist, darüber, ob womöglich eine Wiederholung drohen könnte.