Auc hdas Landgericht in HEchingen bestätigt das Urteil aus erster Instanz gegen die Hundebesitzer. Foto: dpa

Ihr Hund hat eine Frau totgebissen: Das Landgericht Hechingen bestätigt auch im Berufungsprozess das Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Hechingen - Im Berufungsverfahren um eine tödliche Hundeattacke hat das Landgericht Hechingen (Zollernalbkreis) das Urteil aus erster Instanz gegen die beiden Angeklagten bekräftigt. Die Strafkammer erneuerte am Mittwoch die Bewährungsstrafen gegen den 48 Jahre alten Hundebesitzer und seine 44-jährige Ehefrau.

Ihr Hund der Rasse Kangal hatte sich im Mai 2017 in Stetten am kalten Markt (Kreis Sigmaringen) von seinem Halsband losgerissen und eine 72 Jahre alte Passantin angefallen. Er biss sie mehrfach in Kopf und Hals. Die Frau starb.

Der Hund war an einem Pfosten angeleint gewesen. Die beiden Halter hätten vorhersehen müssen, dass das rund anderthalb Jahre alte und regelmäßig Wind und Wetter ausgesetzte Hundehalsband hätte reißen können, hieß es in der Urteilsbegründung am Mittwoch. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Es gebe keine offiziellen Vorschriften für Hundehalsbänder, zudem gelten Kangals nicht als Kampfhunde, erklärten die Anwälte.

Im Juli 2018 hatte das Amtsgericht Sigmaringen das Ehepaar bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen.