Über das Betreiben eines Sprungturms existieren keine DIN-Vorschriften. Foto: dpa

Bei einem Unfall am Sprungturm im Mineralfreibad von Bad Wimpfen ist ein 35-jähriger Familienvater im vergangenen Sommer ums Leben gekommen. Jetzt muss der Betreiber wohl Schadenersatz zahlen.

Bad Wimpfen/Heilbronn - Der tragische Unfall geschah Anfang Juli des vergangenen Jahres. „Fünfer springt“, rief Peter W. (Name geändert) laut und vernehmlich. Dann nahm er Anlauf, sprang, tauchte tief ins Becken bis hinunter zum Grund, machte einen Armzug nach vorne, ließ sich langsam nach oben treiben. Er war kurz vor dem Auftauchen, als ihm ein anderer Mann vom Zehn-Meter-Turm herunter geradewegs auf den Kopf sprang. Beide Männer wurden mit schweren Verletzungen ins Klinikum eingeliefert. Peter W. starb einen Tag später. Der 35-Jährige hinterließ eine Frau und zwei Kindergartenkinder.

„Springen auf eigene Gefahr“, steht in der Benutzungsordnung des Bad Wimpfener Mineralfreibades im Kreis Heilbronn. Trotzdem sehen sich der private Betreiber und der damals Aufsicht führende Schwimmmeister jetzt einer Schadenersatzklage der Hinterbliebenen ausgesetzt. Sie ist nicht chancenlos, wie der Heilbronner Richter Ulrich Baumgärtner bei einem am Donnerstag angelaufenen Zivilprozess deutlich machte. „Ein Haftungsausschluss liegt außerhalb jeglicher Reichweite“, machte er deutlich. „Das gibt es bei Bauchplatschern, nicht aber, wenn einem jemand ins Kreuz springt“, sagte der Richter. Er rate den Parteien dringend, sich in einem Vergleich auf einen angemessenen Schadenersatz zu einigen. Innerhalb von zwei Wochen will der Richter dazu einen Vorschlag vorlegen.

Manches hätte anders laufen müssen, glaubt der Richter

Wie ein Sprungturm zu betreiben ist, steht in keiner DIN-Vorschrift und in keiner einschlägigen Anweisung zur Unfallverhütung. Doch dass in Bad Wimpfen einiges hätte anders laufen können, werde jedem klar, „der die Akten auch nur quer liest“, sagte Baumgärtner. Ein Foto aus den Ermittlungsakten, das ein Besucher zufällig eine Viertelstunde vor dem Unglück geschossen hatte, zeigt die Szene. Auf allen drei Ebenen des Sprungturms (5, 7,5 und 10 Meter) stehen Badegäste. Keine Plattform ist äußerlich sichtbar abgesperrt.

Trotzdem habe es natürlich Sicherheitsvorkehrungen gegeben, betonte der Betreiber. Der Aufsichtführende habe dafür gesorgt, dass immer nur eine Ebene freigegeben war. Dazu habe er die Springer entsprechend angewiesen: „Per Ansprache, Zeichen und Augenkontakt.“ Dies sei auch an diesem Tag so gewesen. Zusätzlich hätten die Leute untereinander kommuniziert, „sonst hätte das ja gar nicht funktioniert“. Wer springen wollte, habe gerufen. Wer von hinten Anlauf nahm und deshalb das Becken nicht sehen konnte, habe vorne seine Kumpels aufgestellt. „Das sind ja meist junge Kerle.“ Eine gesonderte Absperrung sei deshalb nicht nötig gewesen. Allerdings waren rot-weiße Ketten sehr wohl auf jeder Ebene vorhanden. Doch auch da waren offenbar die Badegäste selbst gefragt. „Die haben die wohl nicht wieder eingehängt“, sagte der Schwimmmeister.

70 Jahre ohne Unfall, sagt der Rechtsanwalt

Hätte man das Risiko erkennen können? „Dieses Wimpfener Modell hat 70 Jahre funktioniert“, sagte einer der Rechtsanwälte der Beklagten. Interne Zweifel an der Praxis hatte es allerdings gegeben. Dies belegt eine Dienstanweisung der Stadt Bad Wimpfen aus dem Jahr 1995. Darin wird festgelegt, dass der Sprungturm nur noch unter Aufsicht betrieben werden dürfe. Dabei müsse sichergestellt werden, dass bei der Öffnung einer Ebene „die übrigen Plattformen nicht benutzt werden können“. Der Betreiber, damals noch als Mitarbeiter bei der Stadt beschäftigt, warnte daraufhin, als Einzelkämpfer sei dies für ihn nicht zu machen. Der Turm müsse dann geschlossen werden. 1999 wurde das Bad privatisiert, der Mitarbeiter wurde Pächter. „Ich habe gleich sechs Rettungsschwimmer ausgebildet“, sagte er. Sie sollten ihm bei der Aufsicht auch über den Sprungturm helfen. Schließlich ist er die größte Attraktion des Bades.

Derweil droht ihm nun auch noch ein Strafprozess. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft gegen den zweiten Springer ermittelt. Doch das Verfahren wurde mittlerweile „wegen geringer Schuld“ eingestellt. Nun hat die Ermittlungsbehörde Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen Betreiber und Schwimmmeister erhoben. Ob und wann der Prozess stattfindet, ist noch offen. Jedoch könnte der Zivilprozess für den Ausgang des Strafverfahrens „präjudizierende Bedeutung“ haben, warnte einer der Rechtsanwälte. „Wir Zivilgerichte sind oft schneller“, sagte der Zivilrichter. Er sei aber kein Freund davon, das Verfahren zu unterbrechen. Schließlich gehe es darum, den Hinterbliebenen eine finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. Der Sprungturm blieb nach dem Unglück bis zum Ende der Saison übrigens offen. Wie es im kommenden Sommer sein wird, sei noch nicht entschieden, sagte der Betreiber.