Der Prozess am Landgericht Heilbronn geht wohl in eine neue Runde. Foto: dpa

Der Prozess gegen Elisabeth S. wegen der Tötung eines Siebenjährigen geht in eine weitere Runde. Die Verteidigerin beantragte am Montag, ihre Mandantin erneut umfassend begutachten zu lassen. Sie stellt die Schuldfähigkeit der ehemaligen Krankenschwester infrage.

Heilbronn - Eigentlich hätten an diesem Montagnachmittag die Plädoyers gehalten werden sollen im Fall der 70-jährigen Künzelsauerin, die im April 2018 einen sieben Jahre alten Buben getötet haben soll. Die Anklage lautet auf Totschlag, aber auch eine Verurteilung wegen Mordes steht im Raum. Der Staatsanwalt zieht niedere Beweggründe als Mordmerkmal in Betracht, weil die Frau aus „krasser Eigensucht“ gehandelt haben soll. Der Anwalt der Eltern des Jungen hält Heimtücke für erfüllt, weil der Bub der Frau, die er Oma Elisabeth nannte, vertraute und sich daher nicht zur Wehr setzte. Die Angeklagte hatte das Kind seit seinem zweiten Lebensjahr immer wieder betreut.

Das Verfahren dreht jetzt eine weitere Schleife. Denn Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin der angeklagten Elisabeth S., beantragte zu Beginn der Sitzung, wieder in die Beweisaufnahme einzusteigen. Der Grund: der psychische und körperliche Zustand ihrer Mandantin sei von dem psychiatrischen Gutachter Thomas Heinrich nicht hinlänglich untersucht worden. Der Weinsberger Psychiater hatte bei der ehemaligen Krankenschwester keine Anhaltspunkte für eine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit gesehen. Diese Einschätzung zerpflückte Anke Stiefel-Bechdolf in einer fast einstündigen Begründung. Die Gespräche zwischen dem forensischen Psychiater und Elisabeth S. hätten zu spät stattgefunden, seien zu kurz und zu oberflächlich gewesen, um eine wirkliche Einschätzung des Gesundheits- und Gemütszustandes ihrer Mandantin zu erlauben.

Das Gutachten? Zu kurz, zu oberflächlich

Die Verteidigerin forderte deshalb, Elisabeth S. buchstäblich von Kopf bis Fuß erneut gutachterlich untersuchen zu lassen um zu klären, ob nicht doch eine schwere Depression, eine beginnende Psychose oder womöglich ein Tumor bei ihrer Mandantin vorlägen und ihre Schuldfähigkeit beeinträchtigen könnten. „Es ist höchstwahrscheinlich, dass sie sich überhaupt nicht an die Tat erinnert“, sagte Anke Stiefel-Bechdolf. Die widersprüchlichen Angaben zum Tathergang im Verlauf des Prozesses habe ihre Mandantin gemacht, weil sie, die es immer allen recht machen wolle, sich eben auch dem Gericht, den Eltern des getöteten Kindes und der Öffentlichkeit verpflichtet fühle, eine Erklärung zu liefern. Das Gericht wird jetzt zunächst Thomas Heinrich ein zweites Mal hören. Außerdem soll einer der beiden Brüder der Angeklagten befragt werden, der bisher von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Er soll von schweren Depressionen, die sich kurz vor dem Tod des Jungen verstärkt hätten, berichten können. Die Brüder hätten sich im Frühjahr 2018 darauf verständigt, ihre Schwester zwangseinweisen zu lassen, falls sie sich nicht freiwillig behandeln lasse.

Der Gutachter wird ebenso gehört wie der Bruder

Dazu kam es nicht mehr. Im Verlauf des Prozesses hatten mehrere Zeugen und Freundinnen der Angeklagten sowie ihre Hausärztin berichtet, Elisabeth S. habe sich nach dem Tod ihres Mannes 2010 immer mal wieder gehen lassen. Sie sei mitunter traurig gewesen und antriebsschwach, habe sich aber immer wieder gefangen.