Die Angeklagte betritt den Gerichtssaal und verbirgt ihr Gesicht hinter einem großen Briefumschlag. Foto: dpa

Das Landgericht Heilbronn hat Elisabeth S. wegen Totschlags zu zehn Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die 70-Jährige hat vor einem Jahr ihren siebenjährigen Pflegeenkel erwürgt.

Künzelsau - Elisabeth S. muss wegen der Tötung des kleinen Ole zehn Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Heilbronn verurteilte die 70-Jährige am Montag wegen Totschlags und bewegt sich am oberen Strafrahmen für dieses Delikt. Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass die ehemalige Krankenschwester den Siebenjährigen, auf den sie von klein auf immer wieder aufgepasst hatte, in der Nacht zum 28. April 2018 in ihrem Haus in Künzelsau erwürgt hat, weil sie ihre Ruhe haben wollte.

Die Kammer sah zwar das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Weil aber nach der Einschätzung des forensischen Psychiaters Thomas Heinrich nicht auszuschließen sei, dass Elisabeth S. zum Tatzeitpunkt nur eingeschränkt Herrin ihres Handelns war, habe sie als vermindert schuldfähig zu gelten.

Nur knapp einer Verurteilung wegen Mordes entronnen

Ohne die Beharrlichkeit ihrer Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf, die durchboxte, dass eine Computertomografie vom Kopf ihrer Mandantin gemacht wird, wäre die 70-Jährige also wohl wegen Mordes verurteilt worden. Das MRT-Bild hatte Veränderungen im Gehirn gezeigt, die auf eine organische Depression hindeuten.

Dennoch: „Wir haben nicht den geringsten Zweifel: Sie haben Ole in jener Nacht bewusst getötet“, so der Richter Roland Kleinschroth in seiner gut anderthalbstündigen Urteilsbegründung. Sie, die nach außen nie habe eine Schwäche zeigen wollen, neige zum Problemsammeln und Vertuschen. „Es ist viel zusammengekommen in jener Zeit“, sie habe unter Schlaflosigkeit gelitten und unter Einsamkeit, ihr bevorstehender 70. Geburtstag habe sie ebenso belastet wie der zugemüllte Keller, der endlich entrümpelt gehörte. Und schließlich habe sie Angst gehabt, dass die Besuche des kleinen Ole immer seltener würden.

Der Junge schlief friedlich ein

Elisabeth S. hatte den Buben von klein auf immer wieder betreut. Am 27. April 2018 übernachtete er bei ihr, wie schon gelegentlich zuvor, weil seine Eltern ein Konzert besuchten. Die Angeklagte habe das Kind geliebt – und das Kind seine Oma Elisabeth, wie Ole sie nannte. Sie verbrachten einen harmonischen Abend, davon ist das Gericht überzeugt, Ole schlief irgendwann friedlich ein.

Elisabeth S. habe sich neben ihn gelegt. Aber sie habe nicht schlafen können, mal wieder nicht, stattdessen habe sie ihre Probleme gewälzt und sich immer weiter reingesteigert in ihre Überzeugung, nichts mehr zuwege zu bringen. „Vielleicht hat Ole sich dann irgendwann hin- und hergeworfen“, so Kleinschroth, vielleicht habe er einfach auch nur geschnarcht – für Elisabeth S. sei das zuviel gewesen: Sie habe den arg- und wehrlosen Buben im Schlaf erwürgt, weil sie einfach nur ihre Ruhe haben wollte.

Was passiert ist, hat Elisabeth S. womöglich verdrängt

Elisabeth S. hat im Verlauf des Prozesses zwar die Verantwortung übernommen für die Tat. Was genau passiert ist, hat sie nicht erzählt – nach Überzeugung des Gerichts, weil sie die Tat verdrängt hat. Die Angeklagte sei wie ein Kind, das einfach die Augen verschließe vor dem, was es nicht sehen möchte. „Sie haben schwere Schuld auf sich geladen“, so Kleinschroth. Dieser Schuld solle sie sich jetzt stellen. Das Urteil hat die 70-Jährige so vernommen, wie sie dem gesamten Prozess gefolgt ist: mit gesenktem Kopf und hängenden Schultern.

Der Staatsanwalt Harald Lustig hatte 13 Jahre Haft wegen Mordes gefordert. Jens Rabe, der Vertreter der Eltern, die den Prozess als Nebenkläger verfolgt haben, hatte auf lebenslang wegen Mordes plädiert. Die Verteidigung hatte für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung geworben, weil Elisabeth S. krank sei und die Tat nicht vorsätzlich gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch Revision eingelegt worden.

Ein außergewöhnliches Verfahren geht zu Ende

Dennoch ist am Montag ein außergewöhnliches und emotionales Verfahren zu Ende gegangen. Gleich zu Beginn im November etwa musste die Verhandlung für zehn Minuten unterbrochen werden, weil nach der erschütternden Aussage von Oles Mutter praktisch alle im Gerichtssaal am Weinen waren. Um Elisabeth S. zum Reden zu bringen, genehmigte das Gericht ein Sechs-Augen-Gespräch der Angeklagten mit ihrem Sohn und ihrer Verteidigerin, ohne Aufsicht durch Justizbeamte. Schließlich hatte die MRT-Aufnahme noch dazu geführt, dass der Psychiater seine ursprüngliche Einschätzung, Elisabeth S. sei voll schuldfähig, revidieren musste.