Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, hat dazu ab 2019 bis Ende Juli Zeit dafür. Foto: dpa

Viele Versicherungsbeiträge sowie Kosten für die Altersvorsorge lassen sich steuerlich geltend machen. Doch nicht alles, was Absicherung ist, kann von der Steuer abgesetzt werden. Die wichtigsten Tipps dazu.

Stuttgart - Es ist eine schöne Stange Geld, die Arbeitnehmer und Selbstständige jährlich durch die Lohn- und Einkommensteuer zahlen. Den einen oder anderen Kniff zu kennen, wie sich die Steuerlast mindern lässt, kann sich daher bezahlt machen: Wenn man es richtig macht, ist mitunter eine vierstellige Summe an Steuererstattung drin. Besonders lukrativ sind in dieser Hinsicht Beiträge zu bestimmten Versicherungen sowie zur Altersvorsorge, denn diese können oftmals vollständig geltend gemacht werden.