Glasfaserkabel ermöglichen schnelles Internet. Das Ziel der Gigabitregion Stuttgart ist es, dieses Netz auszubauen. Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Wenn beim Surfen ständig die Sanduhr zu sehen ist, nervt das gewaltig. Insbesondere den, der als Kunde eigentlich für ein schnelleres Netz zahlt. Doch was ist zu tun, wenn der Internetanbieter nicht hält, was er verspricht?

Sonnenberg/Degerloch - Das langsame Internet in einigen Wohngebieten im Stadtteil Sonnenberg und im Gewann Bruderrain in Stuttgart-Degerloch macht manchen Bürger rasend. Michael Pfister, Anwohner der Kießstraße, hat darum vor Kurzem an Oberbürgermeister Fritz Kuhn geschrieben. Er kritisiert, dass eine zeitgemäße private und berufliche Internetnutzung nicht möglich sei. Pfister fordert die Stadtverwaltung dazu auf, Stellung zu nehmen, wann sie „die beschriebene Versorgungslücke zu beheben gedenkt“.

Die Fachverwaltung stellt in ihrem Antwortschreiben klar, dass sie nicht aktiv werden könne, weil „die Stadt selbst kein Betreiber von Internetdiensten ist“. Dies sei die Konsequenz aus der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes und betreffe sowohl den privaten als auch den gewerblichen Bedarf, fügt Martin Thronberens, ein Sprecher der Stadt, auf Nachfrage unserer Redaktion an. Aber wer ist eigentlich dafür zuständig, dass Bürger ein zeitgemäßes Internet haben?

Gehört ein funktionierendes Internet zur Daseinsvorsorge?

Ist ein funktionierendes Internet genauso wichtig wie Strom und fließend Wasser? Beantwortet man diese Frage mit Ja, würde das Internet zur Daseinsvorsorge gehören und der Bürger hätte Anspruch auf eine entsprechende Versorgung. Diese müsste dann vom Staat gewährleistet werden, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er ergänzt: Die jetzige Struktur, bei der Unternehmen das Netz bereitstellen, stehe einem staatlichen Netz entgegen. Zudem wären die Kosten für so eine staatliche Infrastruktur enorm.

Das Internet hat zentrale Bedeutung: Was bedeutet das?

Allerdings hat der Bundesgerichtshof bereits 2013 festgestellt, dass das Internet und der Zugriff auf seine vielfältigen Inhalte von zentraler Bedeutung für die Menschen sei. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass man Schadenersatz bekommt, wenn das Internet nicht wie vom Anbieter vertraglich zugesichert funktioniert. In der Urteilsbegründung heißt es wörtlich: „Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht.“

Wie messe ich die tatsächliche Internetleistung?

Doch um Schadenersatz für sein schlecht oder nicht funktionierendes Internet zu bekommen, muss der Betroffene die Leistungsstörung, wie es im Fachjargon heißt, zunächst nachweisen. „Das rein subjektive Empfinden, dass das Internet mal wieder langsam war, reicht da nicht“, sagt Buttler. Er empfiehlt das von der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de zur Verfügung gestellte Programm. Dieses misst die tatsächliche Internetleistung.

Der Kunde kann sich das Protokoll ausdrucken. Mit diesem sollte er seinen Anbieter schriftlich auf die Leistungsstörung hinweisen und ihm eine angemessene Frist für deren Behebung setzen. Reagiert der Anbieter nicht, hat der Kunde unter anderem die Möglichkeit, den Vertrag anpassen zu lassen, Schadensersatz zu fordern oder außerordentlich zu kündigen. Übrigens kann sich der Anbieter auch nicht damit rausreden, dass im Vertrag eine Leistung von „bis zu“ zugesichert wird und geringere Leistungen damit durchaus möglich seien. „Insbesondere dann nicht, wenn der Anbieter auch Pakete mit geringeren Leistungen zu geringeren Kosten im Angebot hat. Denn dann würde das Ganze sogar an vorsätzliche Täuschung grenzen“, erklärt Buttler.

Was genau ist die Gigabit Region Stuttgart und warum gibt es sie?

Anspruch auf eine entsprechende Infrastruktur als Voraussetzung für ein schnelles Internet hat der Bürger aber nicht. Das bedeutet, dass wo es die entsprechenden Leitungen nicht gibt, wie zum Beispiel in Teilen Sonnenbergs, der Bürger mit dem Vorhandenen leben muss.

Obwohl nicht originär zuständig, haben die Kommunen aber ein Interesse an einer guten Infrastruktur. Denn schnelles Internet ist ein Standortfaktor. Die Landeshauptstadt und die zugehörigen Landkreise haben mit der Deutschen Telekom einen Kooperationsvertrag abgeschlossen und die Gigabit Region Stuttgart gegründet. Das Ziel ist es, dass bis 2025 alle Unternehmen in Gewerbegebieten sowie die Hälfte der Haushalte einen Zugang zum Höchstgeschwindigkeitsinternet im Gigabitbereich auf Glasfaserbasis erhalten. Bis 2030 sollen 90 Prozent der Haushalte versorgt sein. „Die jeweiligen Ausbauschwerpunkte werden ab Ende 2019 in einem rollierenden Planungsprozess zwischen der Telekom und der Gigabit Region Stuttgart abgestimmt und anschließend durch die Deutsche Telekom ausgebaut.“ In den ersten Jahren sollen insbesondere unterversorgte und damit förderfähige Wohngebiete mit Geschwindigkeiten unter 30 Megabit pro Sekunde, Schulen und Gewerbegebiete sukzessive ausgebaut werden, so der Sprecher der Stadt.

Worauf können die Menschen in Sonnenberg und Degerloch hoffen?

Wichtig für die Ausbauentscheidungen seien aber auch die Meldungen von Bürgern und Unternehmen über lokale Unterversorgungen, ergänzt Martin Thronberens. „Je mehr solcher Meldungen vorliegen, umso früher wird das entsprechende Gebiet ausgewählt und ausgebaut“, betont er. Die Landeshauptstadt sammele diese Meldungen aus der Bürgerschaft und bilde daraus eine Prioritätenliste. Diese werde dann an die Telekom weitergeleitet. Allerdings könnten die unterversorgten Gebiete auch durch andere Marktteilnehmer neben der Telekom ausgebaut werden. Wann genau wo ausgebaut werde, dazu könne die Landeshauptstadt kurzfristig keine Aussage treffen, sagt Thronberens. Nur so viel: „Die Bürger in Sonnenberg und im Bruderrain werden nach der Ausbauentscheidung für dieses Gebiet unverzüglich über den Ausbau informiert.“