Der Schauspieler Til Schweiger (53) muss sich wegen eines Facebook-Posts vor Gericht rechtfertigen. Foto: dpa

Schauspieler und Regisseur Til Schweiger muss sich vor Gericht rechtfertigen: Eine Frau sieht wegen eines Facebook-Postings von Schweiger ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Saarbrücken - Der Schauspieler Til Schweiger (53) muss sich wegen eines Facebook-Posts vor Gericht rechtfertigen. Ein Frau aus dem saarländischen Sulzbach wirft ihm vor, eine persönliche Nachricht von ihr samt seiner Antwort darauf auf seiner Facebookseite veröffentlicht zu haben. Sie sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangt Unterlassung. Das Landgericht Saarbrücken habe für einen Verhandlungstermin am Freitag (17. November) das persönliche Erscheinen beider Parteien angeordnet, sagte ein Sprecher am Dienstag. Das gelte auch für Schweiger.

Die Saarländerin hatte Schweiger nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde - denn er habe ja vor der Wahl angekündigt, dies bei einem Einzug der AfD in den Bundestag tun zu wollen. Der Schauspieler habe ihr geantwortet: „hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?“ und die Konversation öffentlich gemacht.

Noch keine Reaktion des Schauspielers

Nach Angaben des Gerichtssprechers geht es der Klägerin nicht um „den Inhalt seiner Antwort, um diese Anzüglichkeiten, sondern alleine darum, dass ihre persönliche Nachricht öffentlich gemacht worden ist“. Zu dem Antrag der Frau auf eine einstweilige Verfügung sei bisher bei Gericht noch keine Reaktion von Schweiger eingegangen.

Die Kammer lege Wert darauf, dass beide Seiten persönlich vor Gericht erschienen: „Das ist üblich in Fällen von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts“, sagte der Sprecher. Wenn man aufeinandertreffe, könne man möglicherweise eine solche Sache noch gütlich beilegen. Wenn Schweiger nicht erscheinen könne, brauche er eine „besondere Entschuldigung“. Eine Sprecherin von Schweigers Management in Berlin sagte, man wolle sich zu dem Fall nicht äußern. Eine Entscheidung in der Sache werde es am Freitag noch nicht geben, hieß es vom Gericht.