Ohne Leine kann der Vierbeiner ungehindert seinem Jagdinstinkt folgen. Wenn Frauchen es zulässt, dürfen auch mal Jogger, Radler oder Rehe dran glauben. Foto: dpa

Immer wieder kommt es zu Attacken durch Hunde – auch in Stuttgart. Doch wer ersetzt den Opfern Arztkosten? Gibt es de facto für Hundehalter einen rechtsfreien Raum?

Stuttgart - Immer wieder kommt es beim Zusammentreffen von Hund und Mensch zu gefährlichen Zwischenfällen. Im April wurden im Odenwald drei Menschen von Hunden totgebissen, darunter auch der sieben Monate alte Jannis. An Pfingsten fiel ein nicht angeleinter Rottweiler in München fünf Menschen an und verletzte sie schwer, darunter zwei Polizisten. Die wehrten sich, indem sie das Tier erschossen. Doch wie können sich Spaziergänger, Jogger oder Radler gegen Hundeangriffe zur Wehr setzen?

Es muss kein Kampfhund sein. Auch Durchschnittshunde schnappen unter Umständen zu oder verfolgen friedliche Radler, ohne dass ihre Halter einschreiten – wie mehrfach auf den Fildern beobachtet. Wer schützt zweibeinige Opfer vor derlei Nötigung? Und wer bezahlt Arztkosten und zerbissene Socken, wenn die Identität des Tierhalters unbekannt ist?

Mehr als tausend Vorfälle mit Hunden gehen jedes Jahr beim Ordnungsamt ein

Mehr als tausend Vorfälle mit Hunden werden jedes Jahr beim Stuttgarter Ordnungsamt angezeigt, Tendenz steigend. Bis Ende Mai 2018 waren es bereits 600 Meldungen. Als Grund nennt das Amt die wachsende Zahl von Hunden in der Stadt. Allerdings gehe es bei den Anzeigen nicht nur um Beißattacken. Laut Polizei wurden 2017 in Stuttgart 70 Fälle von Hundebissen als Körperverletzung eingestuft. Strafrechtlich bedeutsam ist dies für den Hundehalter aber erst, wenn ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können – also wenn er den Hund bewusst als Waffe missbraucht oder wissend zulässt, dass sein Tier in bestimmten Situationen zubeißt. Zivilrechtlich kann der Hundehalter für eine zerrissene Hose, Arztbehandlungen oder Schmerzensgeld zur Kasse gebeten werden – sofern es dem Opfer der Hundeattacke gelingt, dessen Identität herauszufinden. Das ist im öffentlichen Raum eher unrealistisch.

Pressestaatsanwalt Heiner Römhild stellt klar: „Jedes Tier, das man sich hält, ist eine Gefahrenquelle – das Risiko hat grundsätzlich der Tierhalter zu tragen.“ Die Tierschutzverbände, auch der Landestierschutzverband, fordern daher die Einführung eines Hundeführerscheins. Dessen Vorsitzender Stefan Hitzler erklärt auch, weshalb: „Bei dieser Ausbildung geht es weniger darum, den Gehorsam der Tiere zu drillen, sondern die Halter auf Verhaltensweisen der Hunde aufmerksam zu machen, so dass die Halter damit umgehen können, wenn sie entsprechenden Situationen im Alltag begegnen.“ Hitzler ist überzeugt: „Die meisten Beißvorfälle mit Hunden könnten vermieden werden, wenn der Halter auf sein Tier sachkundig einwirken könnte.“

Auch Hundehalter fühlen sich zuweilen bedrängt

Davon ist auch der Stuttgarter Hundehalter Klaus Müller (Name geändert) überzeugt, der seinem Labradorrüden in der Hundeschule Manieren beigebracht hat und ihn immer anleint. Doch auch er hat unschöne Begegnungen: „Ich fühle mich manchmal bedrängt, ja genötigt von aggressiven Radfahrern – die kommen von hinten angepfiffen, ohne zu klingeln, du ziehst in letzter Sekunde den Hund zur Seite.“ Müller wünscht sich, „dass der Radfahrer nicht so schnell vorbeifährt und rechtzeitig klingelt“. Er räumt aber ein: „Auch manche Hundehalter müssten an die Leine genommen werden.“ Bei Situationen mit freilaufenden Hunden rät er Passanten, den Vierbeinern keine Aufmerksamkeit zu schenken: „Weder locken noch anschauen – einfach ignorieren.“ Einen generellen Hundeführerschein lehnt Müller zwar ab – „wohl aber bei bestimmten als aggressiv geltenden Rassen oder Hunden ab einem bestimmten Gewicht oder einer bestimmten Größe“. Tierschützer Stefan Hitzler hingegen würde gerade einem generellen Hundeführerschein den Vorrang geben, „da dies dann ganz klar für alle Hundehalter geltend ist und keine Diskussionen entstehen“.

Landesregierung lehnt Einführung eines verpflichtenden Hundeführerscheins ab

Gute Erfahrungen mache man in der Gemeinde Nattheim im Landkreis Heidenheim mit einer differenzierten Hundesteuer: Seit gut fünf Jahren müssen dort für Bello 288 Euro im Jahr berappt werden, mit Hundeführerschein aber nur 96 Euro. Seither haben dort offenbar die Vorfälle mit Hunden abgenommen, mit den Zusatzeinnahmen werden Hundetütenspender und Abfallbeseitigung finanziert. In Stuttgart verweist das Ordnungsamt darauf, dass ein Hundeführerschein vom Gesetzgeber beschlossen werden müsse. Doch für die Landesregierung ist eine verpflichtende Einführung für alle Hundehalter „derzeit kein Ziel“, so ein Sprecher des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – „die freiwilligen Angebote in diesem Bereich begrüßen wir ausdrücklich“. Das Innenministerium hält die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde für ausreichend.