Solche süßen Ferkel mussten wegen einer „kindlichen Dummheit“ quallvoll sterben. Foto: dpa

Ein spanischer Schweine-Farmarbeiter ließ sich von einem Kollegen dabei filmen, wie er 79 Ferkel durch mehrere Hechtsprünge tötet. Der Richter verurteilt ihn wegen Tierquälerei zu 15 Monaten Haft.

Almería/Stuttgart - Ein saublöder Spaß hat 79 Ferkeln das Leben gekostet. Im Januar 2016 sprang ein damals 19-jähriger Spanier, der auf einer Schweinefarm in der Nähe der südspanischen Hafenstadt Almería in Andalusien arbeitete, in eine große Gruppe von Tieren, die in einem engen Stall eingepfercht waren. Dabei tötete er 19 Tiere sofort, 60 wurden durch den dreifachen Hechtsprung so schwer verletzt, dass sie später qualvoll starben, wie die spanische Tageszeitung „El Mundo“ berichtete. Bei der tierquälerischen Tat ließ er sich von einem Kollegen auf dem Handy filmen. Den knapp 20 Sekunden langenh Mitschnitt stellte er anschließend ins Netz.

15 Monate Haft für den Tierquäler

Jetzt ist der Arbeiter und sein Mitstreiter von einem Gericht zu 15 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 4740 Euro verurteilt worden. Der Täter und sein Kollege müssen jeweils 60 Euro pro Ferkel an den Besitzer der Schweinefarm zahlen. Außerdem dürfen sie dreieinhalb Jahre lang nicht mehr mit Tieren arbeiten.

Er habe keines der Tiere verletzten wollen, und habe auch keines absichtlich getötet, zitierte „El Mundo“ den verurteilten Tierquäler. Er sei zwar mit Schwung auf die Tiere gesprungen, diese seien ihm aber ausgewichen. Der kurze Handy-Mitschnitt der tat straft den Mann allerdings lügen. Auf dem Video ist zu sehen, dass die hilflosen Ferkel wegen des beengten Geheges nicht ausweichen konnten..

Richter: „Wahrhaft ungerechtfertigte Misshandlung“

Laut „El Mundo“ sollten die Tiere zu einem Stall auf der Farm transportiert werden. Der heute 20-Jähriger entschuldigte sich bei dem Züchter für seine „kindliche Dummheit“. Der Richter allerdings sah das anders. Der Mann habe die Ferkel wie ein „Trampolin“ oder einen „Pool“ genutzt. Was er getan habe, sei keine „kindliche Dummheit“, sondern eine „wahrhaft ungerechtfertigte Misshandlung“.

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