Seit Jahren hält die Wirtin des Otto-Hoffmeister-Hauses am Schopflocher Moor Tiere auf der Weide. Doch sie zerstören nach Überzeugung des Landratsamtes ein Biotop. Foto: Horst Rudel

Das Landgericht hat noch keine Entscheidung über eine kleine Herde von Nutztieren gefällt, die am Otto-Hoffmeister-Haus in Lenningen ihr Gnadenbrot fristet.

Esslingen - Ob sich die Eselin Elisabeth und mit ihr die ganze Herde von Nutztieren am Otto-Hoffmeister Haus beim Schopflocher Moor vom Acker machen muss, bleibt weiterhin unklar. Das Landratsamt Esslingen unterstellt der Wirtin des Otto-Hoffmeister-Hauses, die Tiere hätten durch Überweidung die sogenannten „mageren Flachlandmähwiesen“ neben dem Schopflocher Moor zerstört. Die Wirtin und ihr Lebensgefährte, ein studierter Landwirt, argumentieren, dass erst die Beweidung das Biotop erzeugt habe, und dass die Tiere seit vielen Jahren ihr Gnadenbrot fristeten. Dazu zählt auch die Eselin Elisabeth, die mit ihren 49 Jahren wohl zu den ältesten in ganz Deutschland gehört.

Strafbefehl wegen Zerstörung eines Biotops

Zunächst hatte die Wirtin wegen Zerstörung eines Biotops einen Strafbefehl erhalten. Dem trat sie entgegen, verlor den Prozess aber am Kirchheimer Amtsgericht. Mit einem neuen Anwalt und mit neuen Argumenten zog sie in die zweite Instanz vor das Landgericht Stuttgart.

Auch der jüngste Prozesstag am Donnerstag am Landgericht Stuttgart brachte noch keine Entscheidung, obwohl zumindest die Plädoyers erwartet worden waren. Dementsprechend zahlreich war auch das Medieninteresse gewesen, zwei Fernsehsender etwa waren vor Ort in die Urbanstraße gekommen. Den Grund für die Verzögerung lieferte die Verteidigung, die eine Serie von Beweisanträgen abfeuerte und auch den Gutachter angriff, den sie für befangen hielt.

Der Verteidiger wollte gemäß seiner Argumentation geklärt haben, ob neben dem Otto-Hoffmeister-Haus überhaupt jemals eine magere Flachlandmähwiese gelegen habe, ob der Wirtin durch die Tierhaltung und das natürliche Abfressen der Weide überhaupt eine vorsätzliche Zerstörung zu unterstellen sei und ob die Belange des Tierschutzes nicht stärker zu würdigen seien als die Erhaltung einer mageren Flachlandmähwiese. Denn die kleine Herde von Pferden, Schafen und der Eselin Elisabeth lebten am Otto-Hoffmeister-Haus als glückliche Freilandtiere. Überdies beantragte er, das Gericht möge die Wiese in Augenschein nehmen.

Der Staatsanwalt nimmt den Gutachter in Schutz

Der Staatsanwalt nahm zunächst den Gutachter in Schutz. Er könne keine Befangenheit erkennen, im Gegenteil, er habe durch verschiedene Gutachten in dieser Richtung ausreichend Erfahrungen gesammelt. Auch hielt er die Beweisanträge und die Argumente des Verteidigers eher für ein vorgezogenes Plädoyer als ein Mittel der Wahrheitsfindung. Doch die Staatsanwaltschaft hielt es nicht für erforderlich, dem Otto-Hoffmeister-Haus einen Besuch abzustatten. Die Aussagen der Gutachter und die Fotos, die zur Beweisführung vorgelegt worden waren, würden ausreichen. „Hier geht es wohl eher darum, noch ein halbes Jahr Zeit zu gewinnen“, sagte der Staatsanwalt.

Nichtsdestotrotz muss die Kammer über die Beweisanträge entscheiden. Nachdem der Prozesstag schon mit einer erheblichen Verzögerung angefangen hatte, sah sich das Gericht am Donnerstag nicht mehr in der Lage, über die Beweisanträge zu befinden und gleichzeitig die Plädoyers zu hören. Der Prozess wird voraussichtlich am 15. März fortgesetzt. Bis dahin kann die Eselin Elisabeth auf alle Fälle noch die Freuden der Freilandhaltung genießen.