In Gera ist ein Mordprozess zu Ende gegangen. Foto: picture alliance/dpa

Eine Gartenlaube geht in Flammen auf. Später stirbt der Mann, der sie in Brand gesetzt hat, an einem Messerstich des Laubenbesitzers. Der wird vom Landgericht Gera wegen Mordes verurteilt.

Gera - Weil er seinen Nachbarn im Schlaf erstochen hat, ist ein 78 Jahre alter Mann zu zehn Jahren Haft verteilt worden. Das Landgericht Gera sah das Mordmerkmal der Heimtücke dabei am Dienstag für erfüllt an. Die Tat des Rentners vom Februar trage deutliche Züge von Selbstjustiz, hieß es bei der Urteilsverkündung. Hintergrund: Das spätere Mordopfer, ein 67-Jähriger, hatte zu Jahresbeginn die Gartenlaube des Angeklagten aus Ostthüringen in Brand gesetzt, was für den Prozess ausgewertete DNA-Spuren belegten. Der Angeklagte hatte den später Getöteten deswegen im Verdacht gehabt.

Das Gericht entsprach mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre gefordert hatte. Es sah ebenso wie die Anklage eine Schuldminderung. Zum Tatzeitpunkt war der 78-Jährige mit mehr als zwei Promille stark betrunken. Außerdem habe der Verlust der Gartenlaube ihn in einen psychischen Ausnahmezustand versetzt, was eine Gutachterin bestätigt hatte.

Der Mann hatte vor Gericht gestanden, seinen Nachbarn erstochen zu haben. Allerdings könne er sich aufgrund seines Alkoholkonsums am Tatabend nicht mehr genau erinnern. Die Verteidigung war von Totschlag ausgegangen und hatte eine fünfjährige Haftstrafe verlangt. Sie hatte argumentiert, das Opfer sei nicht im Schlaf erstochen worden, sondern während eines Handgemenges. Zu dem sei es gekommen, weil der 78-Jährige von dem Jüngeren ein Geständnis der Lauben-Brandstiftung habe erreichen wollen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.