Ist es in Ordnung, zu spät zur Arbeit zu kommen, weil man einen Arzttermin hat? Meistens gilt: ja. Foto: dpa/Daniel Karmann

Einen Arzttermin zu bekommen, der außerhalb der eigenen Arbeitszeit liegt, ist nicht immer ganz einfach. Doch darf man wegen eines Arzttermins zu spät zur Arbeit kommen? Was rechtlich erlaubt ist – und was es zu beachten gilt.

Düsseldorf - Wenn der Mitarbeiter morgens um 10 Uhr zum Zahnarzt will, kann es schon mal Zoff mit dem Chef geben. Muss ein Arztbesuch während der Arbeitszeit gestattet werden?

Der Gesetzgeber hat es kompliziert formuliert: Wenn ein Arbeitnehmer „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“, muss der Arbeitgeber ihm nicht nur freigeben – er muss auch für diese Zeit das Gehalt weiterzahlen. „Nacharbeiten“ kann nicht verlangt werden. So regelt es Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die „persönliche Arbeitsverhinderung“. Entscheidend ist, ob ein Verschulden des Arbeitnehmers vorliegt. Deshalb muss der Arbeitgeber generell in diesen Fällen für den Arztbesuch freigeben – und das Gehalt weiterzahlen.

Akute Erkrankung

Plagen den Arbeitnehmer plötzlich heftige Zahnschmerzen oder erleidet er einen Unfall, ist in der Regel eine sofortige ärztliche Behandlung notwendig. Der Arztbesuch ist deshalb in diesen Fällen zu gestatten. Hat das Unternehmen einen Betriebsarzt, könnte der Chef darauf verweisen. Der Arbeitnehmer muss darauf aber nicht hören – er hat das Recht der freien Arztwahl.

Unbeeinflussbare Termine

Ohne akute Erkrankung muss der Arbeitnehmer versuchen, den Arzttermin in seine Freizeit zu legen. Mitunter stehen aber keine Termine zur Auswahl, etwa bei Untersuchungen in Spezialkliniken oder bei gefragten Fachärzten. Der Patient bekommt einen Termin zugewiesen und kann froh sein, dass er überhaupt einen hat.

In so einem Fall wäre es ebenfalls unverschuldet, dass der Arbeitnehmer verhindert ist. Der Arbeitgeber kann einen Nachweis fordern, dass der Termin unbeeinflussbar war, etwa eine Arztbescheinigung. Er kann jedoch nicht verlangen, dass der Mitarbeiter sich einen anderen Arzt mit mehr Terminangeboten sucht. In manchen Tarifverträgen sind Arztbesuche sehr kulant geregelt, etwa mit einem Anspruch auf generell zwei Stunden Freistellung pro Monat ohne größere Erklärungen.

Nicht bei Gleitzeit

Arbeitnehmer, die in Gleitzeit arbeiten, haben in besonderem Maß die Pflicht, sich um einen Termin in der Freizeit zu bemühen. Liegt etwa die „Kernarbeitszeit“ mit Anwesenheitspflicht zwischen 10 Uhr und 14.30 Uhr, muss der Arbeitnehmer versuchen, den Arztbesuch davor oder danach zu legen – so hat das Landesarbeitsgericht Hamm in einem Verfahren entschieden.