Polizeioberkommissar Jürgen Prichta zeigt vor der Gerichtsverhandlung das Motiv, das er sich gerne auf den Unterarm tätowieren lassen will. Das Gericht hat ihm dies untersagt. Foto: dpa

Kein „Aloha“-Schriftzug auf dem Unterarm: Was in Berlin und Baden-Württemberg erlaubt ist, bleibt in Bayern verboten. Das ist nicht zeitgemäß.

München - In Bayern ticken die Uhren anders. Dass sie so langsam ticken, überrascht aber doch: Der Verwaltungsgerichtshof in München hat einem Polizisten verboten, sich den Schriftzug „Aloha“ auf den Unterarm tätowieren zu lassen. Hätte der Beamte vorgehabt, sich ein Motiv stechen zu lassen, das gewaltverherrlichend ist oder diskriminierend, das die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellt – das Urteil wäre nachvollziehbar gewesen. So verwundert es, zeugt es doch von einer Rückwärtsgewandtheit, die man im 21. Jahrhundert kaum für möglich gehalten hätte – und die nicht mal die in Bayern gerne und oft belächelten Schwaben erreichen. Denn jeder fünfte Deutsche ist heutzutage tätowiert; vorbei die Zeiten, in denen Tattoos nur die Körper von Seeleuten, Häftlingen und Prostituierten schmückten. Das Urteil, es ist – um es auf gut Bayerisch zu sagen – „a Schmarrn“.