Der Hausherr darf auch Schilder aufstellen, die das Gesetz nicht vorsieht – wie das mit dem Kinderwagen. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Parkplätze sind knapp in der Landeshauptstadt. Supermarktbetreiber stellen daher oft Regeln auf, um ihren Kunden Parkplätze garantieren zu können. Das birgt mitunter Konfliktpotenzial.

Stuttgart - Welche Regeln gelten auf privaten Parkplätzen von Geschäften? Diese Frage stellt sich auch die 39-jährige Stuttgarterin Sabine Müller (Name geändert). Sie hat dieser Tage eine unangenehme Begegnung auf dem Parkplatz des Aldimarktes am Westbahnhof gehabt. Weil Ihr ein Fahrzeug die Sicht verdeckte, bog sie versehentlich auf einen der für Eltern mit Kindern reservierten Stellplätze ein.

Ein Mann, der mit drei Kindern unterwegs war, reagierte heftig, schilderte sie unserer Zeitung. „Er drohte mit der Faust, obwohl ich das Versehen längst bemerkt hatte und auf einen anderen Stellplatz ausgewichen war. Außerdem bin ich selbst Mutter und weiß, diesen Service zu schätzen – auch wenn ich lieber ohne Kinder einkaufen gehe“ beschreibt sie das Erlebnis. Der Vater habe sich dann neben ihrem Auto aufgebaut und gegen die Scheibe geklopft, sodass Sabine Müller den Wagen verriegelte und wegfuhr. „War das denn so schlimm?“ fragte sie.

Manchmal gelten andere Regeln als auf öffentlichen Straßen

Wer in solch einem Fall allein mit der Straßenverkehrsordnung argumentiert, irrt, erläutert Frank Epple, der Clubsyndikus des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC). Denn diese sehe zwar das Schild „Familienparkplatz“ nicht vor. „Aber der Eigentümer hat natürlich das Recht, einen Parkplatz zu widmen und das auch durchzusetzen“, sagt der Jurist. Das gelte sowohl für Frauenparkplätze in Parkhäusern, als auch für die Kinderwagenplätze, die oft ein wenig großzügiger bemessen sind, um Platz zum Aussteigen mit Kind und Kegel zu haben. Parkplätze für Menschen mit Behinderung seien grundsätzlich freizulassen, ob auf privat bewirtschafteten oder öffentlichen Parkplätzen, betont Frank Epple.

Das ist die Trennung, die es immer zu beachten gilt: Ein Privatgrundstück, und dazu zählen nun mal auch Firmenparkplätze auf eigenem Gelände, kann vom Besitzer mit eigenen Regeln versehen werden, die er im Zweifelsfall auch sanktionieren kann. Und das ist der nächste Streitpunkt: Strafzettel privater Firmen auf Parkplätzen lösen ebenfalls immer wieder für Ärger bei den Kunden aus. Ein Beispiel dafür ist der Parkplatz eines Einkaufszentrums bei Leinfelden-Echterdingen, wo ein Schild an der Einfahrt warnt, dass man 30 Euro berappen muss, wenn man unberechtigt parkt.

Das sei rechtlich im Grundsatz nicht zu beanstanden, erläutert der Clubanwalt. Jedoch sollten die angedrohten Strafgelder nicht extrem über dem ortsüblichen Satz liegen, fügt Epple hinzu. Angreifbar sei zum Beispiel eine Gebühr von 35 Euro, wenn ein Strafzettel für einen einfachen Verstoß in der Stadt mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet werde. Das gelte auch für Abschleppmaßnahmen: „Wenn da 100 bis 200 Euro ein ortsüblicher Preis sind, sollte sich das auch in dem Rahmen bewegen“, sagt der Jurist. Sich hinterher darauf zu berufen, man habe nicht alles lesen können oder nichts von der Regelung gewusst, helfe dem Autofahrer im Streitfall übrigens gar nicht: Wer auf den Parkplatz fahre, gehe einen Vertrag mit dem Betreiber ein.

Wenn jemand einen nahe beim Flughafen gelegenen Supermarktparkplatz nutze, um sein Fahrzeug da günstig abzustellen, wenn er in den Urlaub fliegt, der begehe einen Vertragsbruch und müsse zahlen, wenn er abgeschleppt werde. Man solle sich daher immer noch einmal vergewissern, welche Regeln dort gelten, wo man parkt, so Epple.

Obi-Geschäftsführer sieht Autos von Pendlern auf seinem Parkplatz

Das wünscht sich auch Kristjan Juratovac, der Geschäftsführer des Obimarktes im Gewerbegebiet unter dem Birkenkopf. „Jeden Morgen, wenn ich ankomme, stehen schon etliche Fahrzeuge von Pendlern und Leuten, die irgendwo im Westen arbeiten, auf unserem Parkplatz“, sagt er. Die Schranke an der Einfahrt müsse nachts offen bleiben, da der Bäcker in seinem Markt schon um vier Uhr Ware bekomme. Deswegen sei auch vor der Öffnung des Markts der Weg frei für Dauerparker, die das nutzen.

Wenn jemand nachts auf dem Stellplatz stehe, störe ihn das nicht, so der Obimarkt-Chef – etwa Besucher eines Gasthauses im nahen Wohngebiet Hasenberg. Jedoch werde der Platz an manchen Tagen für seine Kunden eng. „Ich versuche es jetzt noch mal mit Zetteln und appelliere an die Einsicht. Dann kontaktiere ich vielleicht ein Unternehmen, das den Parkplatz überwacht, wenn es anders nicht geht“, sagt Juratovac.