In einer Zelle in der JVA Stammheim hat sich der Angeklagte erhängt. Foto: dpa

Ein extrem trauriger Fall: Erst wird Nadine E. getötet, nun hat sich ihr Ehemann, der Angeklagte, im Gefängnis in Stammheim aufgehängt. Zurück bleiben zwei kleine Kinder – und viele Fragen an die Justiz, findet unser Autor Julian Illi.

Stuttgart - Der Mordfall Nadine E. ist eine Tragödie. Das Ehepaar E. hinterlässt nach dem Suizid des angeklagten Ehemanns zwei kleine Kinder, die seit Montagmorgen Vollwaisen sind. Tragisch ist der Fall auch, weil nach dem Tod des 43-Jährigen kein Urteil fallen wird. Wie auch immer es ausgefallen wäre, es hätte den Angehörigen die Möglichkeit gegeben, mit den Ereignissen besser umzugehen. So aber werden Fragen bleiben.

Das öffnet Spekulationen und Verschwörungstheorien, die sich schon jetzt um den Fall ranken, Tür und Tor. Das hat auch damit zu tun, dass die Behörden ihren Teil zum Trauerspiel beitragen. Die Ermittlungen im Fall der getöteten 36-Jährigen erschienen neutralen Prozessbeobachtern in den vergangenen Wochen teils fehlerhaft, teils lückenhaft, insgesamt auf jeden Fall nicht befriedigend. Da gab es Kommunikationsdaten, die gar nicht erst ausgewertet worden waren, Gutachter, die sich nicht einig waren, und Zeugen, die der Anklage glaubwürdig widersprachen. Und es gab ganz grundsätzliche Fragen, die nicht abschließend beantwortet wurden: Wo? Wann? Wie? Nichts davon ist bis heute endgültig geklärt. Das Resultat war eine Anklageschrift, die viel vermutete und wenig belegen konnte. Souveräne Strafverfolgung sieht anders aus.

Nach dem Suizid des Angeklagten tauchen nun neue Fragen auf. Eine davon lautet: Wie kann es sein, dass jemandem, der schon einmal angekündigt hatte, sich das Leben zu nehmen, dies in der Obhut des Staates gelingt? Nun wäre es beruhigend, wenn die Behörden wenigstens diesen Umstand klären könnten.

julian.illi@stzn.de