Dieser Baumarkt im Westen soll abziehen, ein viel größerer errichtet werden Foto: Peter Petsch

Nach dem Aufschrei gegen die Ansiedlung eines Obi-Marktes im Stuttgarter Westen ist die Stadtverwaltung offenbar um Glättung der Wogen bemüht.

Stuttgart - Nach dem Aufschrei gegen die Ansiedlung eines Obi-Marktes im Stuttgarter Westen ist die Stadtverwaltung offenbar um Glättung der Wogen bemüht. Städtebaubürgermeister Matthias Hahn (SPD) will in den nächsten Tagen mit Gewerbetreibenden vom Hinteren Vogelsang und ihrem Rechtsanwalt reden.

Die Interessengemeinschaft der Geschäftsleute in dem Gebiet erklärte am Mittwoch in einer Pressekonferenz, man habe die klare Erwartung, dass die Stadt den für den Grundstückseigentümer ermutigenden Vorbescheid auf die Bauvoranfrage zurücknehme. Dieser Bescheid sei rechtswidrig, sagte ihr Anwalt Steffen Waitzmann. Sollte die Stadt das positive Signal für den Geländeeigentümer und den Obi-Markt nicht zurücknehmen, werde man sich zur Wehr setzen, erklärte Gerd Kopf, der Erste Vorsitzende der Interessengemeinschaft.

Das Vorhaben des Grundstückseigentümers, dem angestammten City-Baumarkt zu kündigen und das bisher nur wenig genutzte Gelände für einen mehr als fünfmal so großen Obi-Markt zu verwerten, trifft auf entschiedenen Widerstand. Das Vorhaben laufe dem Charakter des Gewerbegebiets zuwider, über den man sich früher einig gewesen sei. In dem Gebiet Unter dem Birkenkopf, das zwischen der Gäubahnstrecke und Stuttgarts Kesselrand liegt und nur durch eine Zufahrt unter dem Eisenbahngleis zu erreichen ist, komme es bereits jetzt an Samstagen und Brückentagen zum Verkehrskollaps am Nadelöhr der Brücke. Das macht nicht nur Gerd Kopf Sorgen.

Obi-Markt fast sechsmal größer als jetziger Baumarkt

Mit rund 5600 Quadratmeter Geschossfläche wäre der Obi-Markt mehr als doppelt so groß wie die örtlichen Filialen von Aldi und Lidl sowie der Benz-Getränkemarkt zusammen, sagen Kopfs Mitstreiter. Im Vergleich zum City-Baumarkt, der knapp 1000 Quadratmeter hat, wäre der Obi-Markt fast sechsmal größer. Allerdings wollten die Betreiber des City-Baumarkts 2011 auch schon vergrößern. Maximal 800 Quadratmeter mehr in einem gesonderten, nicht angebauten Gebäude hätte die Stadt im Juli 2011 zugestehen wollen, sagte der Geschäftsführer Gunter Kemper.

Ansonsten wäre der Tatbestand des großflächigen Einzelhandels erfüllt, habe die Verwaltung deutlich gemacht. Kemper, dem für sein Projekt dann der Rückhalt beim Eigentümer fehlte, sieht sich daher als Opfer einer Ungleichbehandlung durch die Stadt.

Beim Obi-Projekt gehe es um großflächigen Einzelhandel, sagte der Anwalt Steffen Waitmann. So etwas sei im Gewerbegebiet nicht zulässig – auch wenn der noch geltende Bebauungsplan von 1998 den Einzelhandel nicht beschränkt. Das Baugesetzbuch hätte Möglichkeiten geboten, gegen das Vorhaben einzuschreiten. Ebenso die Tatsache, dass die Stadträte im Januar 2012 ein neues Planungsziel mit Einschränkungen des Handels anvisierten. „Der positive Bescheid war vermeidbar. Die Stadt kann den Bescheid auch jetzt zurücknehmen“, sagte der Anwalt.

Die Verwaltung bekräftigte, im Gewerbegebiet sei Einzelhandel grundsätzlich zulässig, wenn negative Folgen nicht zu befürchten seien. Dies wolle man anhand zusätzlicher Unterlagen prüfen. Den Verlust von Kaufkraft in der Innenstadt müsse man nicht befürchten, wenn der Baumarkt vorwiegend auf Handwerker ziele. Aber auch da hat Waitzmann Bedenken. Der Geländeeigentümer habe nachträglich beantragt, dass auch ein für Privatkunden interessantes Sortiment angeboten werden darf.