Wer mit einem Diesel unterhalb der Schadstoffnorm 6 nach Stuttgart fahren will, hat in großen Teilen der Stadt schlechte Karten. Foto: dpa/Marijan Murat

Ein Stuttgarter Autofahrer sammelt 20 000 Euro für ein weiteres Verfahren ein und erhebt Verfassungsbeschwerde. Das Land sieht derzeit allerdings keinen Spielraum, denn Verkehr und Belastung durch Stickstoffdioxid nehmen wieder zu.

Stuttgart - Die Gegner von Dieselfahrverboten in Stuttgart setzen ihren Kampf gegen die Einschränkungen fort. Ein Autofahrer aus Sillenbuch, der bereits in einer ersten Aktion per Crowdfunding 27 800 Euro für Anwalts- und Gerichtskosten eingesammelt hatte, geht jetzt den nächsten Schritt. In einer zweiten Aktion hat er weitere 20 000 Euro an Spenden erhalten. „Meine Klage gegen das Dieselfahrverbot in Stuttgart wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart und vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Eilverfahren abgelehnt“, sagt er. Deshalb wolle er jetzt im Hauptverfahren gegen die Verbote vorgehen.

In Stuttgart dürfen Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 und schlechter seit Anfang 2019 nicht mehr ohne Ausnahmegenehmigung fahren. Seit Juli gilt dies in der sogenannten kleinen Umweltzone Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen auch für Euro-5-Diesel. Dagegen regt sich von Anfang an Widerstand. Es gehe darum, „die Verhältnismäßigkeit zu wahren und auch andere Maßnahmen als Verbote zu ergreifen“, sagt Christa Papsdorf von der Initiative „Gegen Fahrverbote – Für freie Mobilität in Deutschland“.

Dabei sind die Beteiligten auch mit der Justiz unzufrieden. Das Vertrauen in eine Gerichtsbarkeit, die für Eilverfahren fast 15 Monate benötige, sei „erschüttert“, sagt der Kläger aus Sillenbuch. Die Begründungen zeigten zudem, dass sich die Gerichte nicht im gebotenen Maße mit den Argumenten auseinandergesetzt hätten. Er hat deshalb auch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben.

Land sieht derzeit kein Schlupfloch

Auch das Land Baden-Württemberg versucht, juristisch gegen das zonale Fahrverbot für Diesel der Euronorm 5 vorzugehen. Die Regierung will das Verbot nicht, ist durch ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2017 aber dazu gezwungen. Bisher waren alle Schritte erfolglos. Vor einigen Wochen hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) allerdings angekündigt, ein mögliches Schlupfloch zu sehen: „Wenn die Schadstoffwerte an allen Messstellen unter den EU-Grenzwerten liegen und wir in den grünen Bereich kommen, werden wir das den Gerichten vorlegen“, sagte er und kündigte für diesen Fall ein Eilverfahren an.

Die Chancen darauf sind jedoch gesunken. „Die kleine Umweltzone dient der Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid im Jahresmittel von 40 µg/m³. Für eine Aufhebung ist entscheidend, dass der Grenzwert auch ohne die kleine Umweltzone sicher eingehalten wird“, sagt ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Darauf deute derzeit jedoch nichts hin. Die höchste Belastung durch Stickstoffdioxid besteht in der Pragstraße. Dort lag der durchschnittliche Wert in den ersten acht Monaten des Jahres bei 44 µg/m³.

Werte werden wieder schlechter

Nach den Verkehrsrückgängen im Frühjahr durch die Corona-Krise und während der Sommerferien „sind die Verkehrsstärken in Stuttgart wieder annähernd auf das Ausgangsniveau angestiegen“, heißt es im Ministerium. Es könne daher derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel flächendeckend eingehalten wird. Falls es wider Erwarten doch so sein sollte, werde das Land aber „diese neue Tatsache dem Verwaltungsgericht Stuttgart vortragen“.

Die Fahrverbotsgegner wollen sich darauf nicht verlassen. Vom Engagement des Landes halten sie ohnehin wenig. „Warum wurde nicht schon viel früher etwas gemacht? Die Politik hat es versäumt, rechtzeitig passende Verkehrs- und Mobilitätskonzepte zu erarbeiten. Die Dieselfahrzeugbesitzer sollen jetzt für diese verfehlte Politik bezahlen“, kritisiert Christa Papsdorf.