Seit mehreren Jahren läuft die Aufarbeitung des Skandals um die ehemalige Auslandsabteilung des Klinikums Stuttgart. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die fristlose Kündigung der früheren Finanzdirektorin des städtischen Klinikums ist unwirksam. Die Stadt hatte ihr im Zusammenhang mit dem Skandal um die ehemalige Auslandsabteilung eine ganze Reihe von gravierenden Pflichtverletzungen vorgeworfen. Das Landesarbeitsgericht sieht das anders.

Stuttgart - Die frühere Finanzdirektorin des städtischen Klinikums, Antje Groß, ist zu Unrecht gekündigt worden. Mit diesem Urteil bestätigte das Landesarbeitsgericht (LAG) am Donnerstag die Entscheidung des Stuttgarter Arbeitsgerichts. Auf ihren Posten zurück kann die Betroffene dennoch nicht. Zum einen hat das LAG auch die Berufung der früheren Klinik-Controllerin auf Weiterbeschäftigung abgewiesen, da es die Stelle so nicht mehr gebe. Zum anderen hat das Klinikum erst Ende Februar eine weitere fristlose Kündigung gegen Groß ausgesprochen, um deren Rückkehr auf diesem Wege zu verhindern. „Das Arbeitsverhältnis besteht fort“, sagte Richterin Marion Kaiser bei der Urteilskündigung. Die Klägerin, die sich gegen ihre vor mehr als zwei Jahren erfolgte fristlose Entlassung wehrt, werde im Klinikum aber „weiter nicht beschäftigt“.

Als Kündigungsgründe hatte die Stadt, vertreten durch die Kanzlei BRP Renaud und Partner, der früheren Finanzdirektorin vorgeworfen, sie habe im Zusammenhang mit den Vorgängen in der früheren Auslandsabteilung des Klinikums in drei Fällen dubiose Rechnungen fahrlässig freigegeben. Das Arbeitsgericht hatte sich damit gar nicht im Detail befasst, die Kündigung vom Februar 2017 sei schon deshalb unwirksam, weil die Stadt die vorgeschriebene Erklärungsfrist von zwei Wochen nicht eingehalten habe. Bereits mit einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zu den Vorgängen in der Auslandsabteilung im Dezember 2015 hätten alle Fakten vorgelegen. Die Stadt habe aber nicht zügig gehandelt.

Nicht ausreichend für eine fristlose Kündigung

LAG-Richterin Marion Kaiser betonte nun, sie habe für ihre Entscheidung überdies auch alle von der Stadt vorgetragenen Kündigungsgründe „im Einzelnen durchgeprüft“. Dabei habe sie „einen Pflichtverstoß“ festgestellt. Kaiser: „Der genügt nicht für eine außerordentliche Kündigung.“ In den anderen Fällen sei die Klägerin „entweder nicht zuständig“ gewesen oder habe „nicht pflichtwidrig“ gehandelt. Bei der vom LAG festgestellten Pflichtverletzung handelt es sich um die Freigabe zur Zahlung eines hohen sechsstelligen Betrags im Zusammenhang mit der Behandlung von 370 kriegsversehrten Patienten aus Libyen vor fünf Jahren. Groß hatte vor Gericht beteuert, sie habe sich bei der Freigabe auf zwei langjährige Mitarbeiter verlassen.

Wie das Arbeitsgericht hat auch das LAG ihren Antrag auf Weiterbeschäftigung auf ihrem früheren Posten abgelehnt. Diese Entscheidung wird nicht nur damit begründet, dass es die Stelle so nicht mehr gebe. Berücksichtigt hat die Kammer auch, dass die Stadt nach der Verhandlung beim LAG vor zwei Monaten eine weitere fristlose Kündigung nachgeschoben hat. Der Vorwurf: Geheimnisverrat. Die ehemalige Klinik-Controllerin soll Betriebsinformationen, die sie nach ihrer Kündigung von einer ehemaligen Mitarbeiterin erhalten hat, an die Medien weitergegeben haben. Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ist gescheitert, die Verhandlung ist für Anfang August angesetzt. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens wird die Stadt nach dem LAG-Urteil der früheren Finanzdirektorin des Klinikums nun aber für die vergangenen zwei Jahre das Gehalt von insgesamt mehreren Hunderttausend Euro nachzahlen müssen.

Eines einer ganze Reihe von Verfahren

Wegen des Skandals um die ehemalige International Unit des Klinikums hatte sich die Stadt 2016 vom früheren Geschäftsführer, Ralf-Michael Schmitz, getrennt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 21 Personen in ganz Deutschland. Unter anderem gegen den früheren Leiter der Abteilung, Andreas Braun. Weil inzwischen auch gegen den früheren Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) ermittelt wird, läuft gegen diesen ein Disziplinarverfahren. Wölfle ist derzeit krankgeschrieben.

Wie mehrfach berichtet, geht es bei dem Klinikskandal um ein Geschäft mit der Behandlung von libyschen Kriegsversehrten. Es stellte sich heraus, dass Millionensummen an dubiose Vermittler flossen. Ähnliches gilt für ein Beratergeschäft mit Kuwait.