Das juristische Nachspiel zum Skandal in der Auslandsabteilung des städtischen Klinikums ist noch längst nicht beendet. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Die Stadt und die frühere Finanzdirektorin des Klinikums stehen sich unversöhnlich gegenüber. Vor dem Landesarbeitsgericht wurde die fristlose Kündigung der ehemaligen Controllerin erneut verhandelt. Und die Stadt will kommende Woche eine weitere Kündigung nachschieben.

Stuttgart - Fast zwei Jahre ist es her, dass die Stadt die frühere Finanzdirektorin des Klinikums, Antje Groß, fristlos gekündigt hat. Am Dienstag traf man sich erneut vor Gericht, nach einer Niederlage der Stadt vor dem Arbeitsgericht nun in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht.

Auch in der Verhandlung unter dem Vorsitz von Richterin Marion Kaiser ging es einmal mehr um die Frage, ob bei der außerordentlichen Kündigung am 23. Februar 2017 die Zwei-Wochen-Frist nach dem Bekanntwerden kündigungsrelevanter Sachverhalte eingehalten wurde. Und ob diese tatsächlich eine fristlose Kündigung rechtfertigten.

War im Dezember 2015 schon alles klar?

Das Arbeitsgericht hatte die erste Frage mit nein beantwortet: Bereits in einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Stadt vom 18. Dezember 2015, in dem es auch um mögliche strafrechtliche Vergehen in der Auslandsabteilung des Klinikums ging, seien alle Fakten auf dem Tisch gelegen, die Kündigung mehr als ein Jahr später somit unwirksam. Zurück auf ihre Stelle aber könne Antje Groß nicht, weil es diese nach einer Umstrukturierung gar nicht mehr gebe.

Jörg Fecker von der Kanzlei BRP Renaud und Partner stellte den Ablauf der Dinge nochmals aus Sicht der Stadt dar. In besagtem, der Staatsanwaltschaft damals übergebenen RPA-Bericht seien die Vorgänge „nicht konkret“ auf Personen bezogen gewesen. Die Stadt habe zunächst die staatsanwaltliche Ermittlung nutzen wollen. Ende Mai 2016 („noch zügig genug“) sei die Kanzlei BRP eingeschaltet worden. Fecker schilderte Schritte der Arbeit von BRP bis im Dezember 2016 und erklärte, man habe „erst am Schluss ein Fazit ziehen wollen“. Der Anwalt warf Antje Groß vor, drei dubiose Rechnungen ohne Vertragsgrundlage im Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten aus Libyen und einem Beratergeschäft mit Kuwait (es ging um 836 000, 150 000 und 750 000 Euro) ohne eigene Prüfung fahrlässig freigegeben zu haben. Dies sei eine „inakzeptable Pflichtverletzung“.

Auf Mitarbeiter verlassen

Rechtsanwalt Stefan Nägele, der Antje Groß vertritt, stellte zur Frage der Frist fest: Schon Ende 2015 habe man gewusst im Klinikum, „dass die Bude brennt“, aber dennoch „nichts getan“, außer dass man sich vom früheren Geschäftsführer mit einem für diesen sehr vorteilhaften Aufhebungsvertrag getrennt habe. Dabei bestehe in einem solchen Fall „für einen öffentlichen Arbeitgeber eine viel höhere Handlungspflicht“, betonte Nägele. Bei ihren Unterschriften habe sich Antje Groß, die für 90 Mitarbeiter zuständig war, auf zwei sehr vertrauenswürdige Beschäftigte verlassen, die heute noch im Klinikum tätig seien, so der Anwalt. Von diesen seien keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rechnungen geäußert worden. Die zweite Rechnung, beteuerte Antje Groß, habe sie nachweislich nicht unterschrieben. Die dritte Rechnung, für die ein Rechtsgutachten vorgelegen habe, sei schon vom Ärztlichen Direktor unterschrieben gewesen. Antje Groß, die 22 Jahre im Klinikum gearbeitet hat, will dorthin zurück. Die Leitung des Servicecenters Controlling, die sie vor ihrem interimistischen Eintritt in die Klinikdirektion innehatte, gebe es auch noch, so Groß.

Das Urteil des Landesarbeitsgericht soll erst in vier Wochen, am 19. März, bekannt gegeben werden, ließ Richterin Marion Kaiser am Nachmittag mitteilen.

Stadt plant Verdachtskündigung

Dass die Stadt, sollte sie erneut verlieren, das Urteil nicht ohne Weiteres akzeptieren wird, zeichnet sich ab. Zu diesem Zweck hat die Kanzlei BRP Renaud und Partner bei Gericht einen Schriftsatz eingereicht, der zwar für das aktuelle Verfahren keine Rolle mehr spielt, der aber das nächste ankündigt. Offenbar soll nächste Woche eine weitere Kündigung, eine Verdachtskündigung, gegen Antje Groß ausgesprochen werden. Begründet wird diese damit, dass die ehemalige Controllerin geheime Informationen an die Presse gegeben haben soll. Die Stadt will eine Wiederbeschäftigung von Groß in jedem Fall verhindern. Dies sei „vollkommen undenkbar“, hat Jörg Fecker von der im Klinikskandal bisher wenig erfolgreichen Kanzlei BRP vor Gericht erklärt. Nicht nur, dass Antje Groß die geschätzten 400 000 Euro, die ihr – so sie Recht bekommt – für die vergangenen zwei Jahre zustehen, noch privatrechtlich wird erstreiten müssen, falls die Stadt dagegen ihren Schaden aufrechnen wird. Sie muss sich auch auf einen weiteren zermürbenden Gerichtsstreit einstellen.