Andreas Winter von den Grünen sieht eine Kernfrage bei der Untersuchung des Klinikskandals bisher nicht berücksichtigt. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

In der Debatte über den Klinikskandal wollen die Grünen wissen, warum der frühere Geschäftsführer des Großkrankenhauses nach dem ersten Bericht über fragwürdige Vorgänge in der Auslandsabteilung nicht fristlos gekündigt wurde.

Stuttgart - Im Zusammenhang mit der Debatte über den umstrittenen goldenen Handschlag für den ehemaligen Geschäftsführer des städtischen Klinikums, Ralf-Michael Schmitz, wollen die Grünen weitere Aufklärung. Die Ratsfraktion hat den Antrag gestellt, die Verwaltung solle „eine ausführliche schriftliche Darstellung“ vorlegen, welche „Abwägungen“ in der Verwaltungsspitze dazu geführt haben, dass Schmitz „nicht fristlos gekündigt wurde“.

Bekanntlich wird seit zweieinhalb Jahren – man hat sich im März 2016 getrennt – darüber gestritten, ob die für die Stadt teure Aufhebungsvereinbarung mit Schmitz begründet war. Viele Stadträte bestreiten das. Sie sind der Ansicht, dass im Zusammenhang mit den Vorgängen in der Auslandsabteilung des Klinikums schon Ende Dezember 2015 genügend Informationen für eine fristlose Kündigung von Schmitz vorgelegen haben. Dazu ist ein Zwischenbericht des Akteneinsichtsausschusses, der auch diese Vorgänge aufklären soll, in Vorbereitung.

Was wusste man im Dezember 2015?

Zur Erinnerung: Am 18. Dezember 2015 wurde der Verwaltungsspitze ein Bericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Arbeit der Auslandsabteilung vorgelegt, der am 23. Dezember wegen der gravierenden Vorgänge an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde. Diese ermittelt in der Sache wegen des Verdachts der Untreue, des Betrugs und der Bestechung gegen 21 Personen. Dennoch wurde Ralf-Michael Schmitz als Gesamtverantwortlicher des Klinikums nicht fristlos gekündigt, was innerhalb von zwei Wochen hätte geschehen müssen.

Das war aus Sicht vieler Stadträte ein grober Fehler. Schmitz bekam stattdessen per Aufhebungsvertrag nicht nur eine Abfindung von 900 000 Euro zugesprochen, sondern auch eine jährliche Pension von 160 000 Euro. Heute wird im Rat nicht nur dieser goldener Handschlag kritisiert, sondern auch die Tatsache, dass die Fraktionen aus Gründen der Geheimhaltung nicht oder nur unzureichend über den RPA-Bericht informiert worden seien. Damit habe die Verwaltung dem Hauptorgan die Möglichkeit der Entscheidung genommen. Selbst bei der Trennung von Schmitz, als man die Mehrheit für die teure Abfindungsregelung gewinnen konnte, sei der Rat irreführend informiert worden. So wird der Vorwurf erhoben, dass die Stadt, weil sie die fristlose Kündigung versäumt habe, den Aufhebungsvertrag damit begründete, dass nur so für das Klinikum schnell ein Neustart erreichbar sei.

Das Arbeitsgericht hat sein Urteil gefällt

Die Grünen wollen nun genau wissen, welche Erwägungen die Verwaltung zu dem Schritt geführt haben. Dazu gehört die Frage, welche Rechtsauffassung man hatte, ob eine fristlose Kündigung des Geschäftsführers angesichts des damaligen Kenntnisstands erfolgreich sein könnte oder nicht. Diese Abwägungen seien „eine Kernfrage“, sagt Grünen-Fraktionschef Andreas Winter, die im Akteneinsichtsausschuss zu kurz gekommen sei. „Wir wollen hier keine Mutmaßungen, wir wollen wissen und verstehen.“

Ein Licht auf die Sache hat ein erstinstanzliches Urteil vor dem Arbeitsgericht geworfen. Der Richter hatte die erst mehr als ein Jahr später erfolgte fristlose Kündigung der Controllerin des Klinikums mit der Begründung abgewiesen, dass im Dezember 2015 „alle Fakten auf dem Tisch lagen“.