Lidl verstößt mit seiner Werbung für Grillprodukte nicht gegen das Olympiaschutzgesetz. Foto: dpa

Eine Werbung des Discounters Lidl für ein Grillprodukt verstößt nicht gegen das Gesetz. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Heilbronn.

Stuttgart - Vier Hamburger und ein Lachs-Burger, auf einem Holzkohlegrill angeordnet wie die Olympischen Ringe: Diese Werbung des Discounters Lidl für ein Grillprodukt verstößt nicht gegen das Gesetz, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag mitteilte. Das Motiv verbreitete Lidl bereits vor zwei Jahren, vor der Eröffnung der Olympischen Spiele 2016 - mit der Überschrift „Liebe ist, wenn wir zu Olympia anfeuern“. Der Deutsche Olympische Sportbund scheiterte mit dem Verbot der Werbung.

Es werde nicht gegen das Olympiaschutzgesetz verstoßen, weil die Werbung nicht das olympische Emblem selbst, also die Olympischen Ringe verwende, sondern nur auf diese anspiele, urteilten die Richter. Zudem bestehe weder eine Gefahr von Verwechslungen noch werde die Wertschätzung der Veranstaltung und der Olympischen Bewegung in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt. Der Zweite Zivilsenat des Oberlandesgerichts bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Heilbronn.

Die Werbung beschränke sich darauf, Assoziationen zu den Olympischen Spielen zu wecken und hierdurch Aufmerksamkeit zu erregen. Dies sei rechtlich zulässig, erklärte das Oberlandesgericht weiter. Eine Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde nicht zugelassen.