Die Cannstatter Straße: Mittendrin im Sperrgebiet für Euro-5-Diesel. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Braucht es in Stuttgart noch Fahrverbote für Euro-5-Diesel? Immerhin ergab ein weiteres Gutachten offenbar, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid in nächster Zeit nicht strikt einzuhalten ist. Der Streit über die Verkehrsbeschränkungen dürfte daher weitergehen.

Stuttgart - Für die Landespolitiker, die die strengen Diesel-Fahrverbote in der kleinen Umweltzone von Stuttgart zu Fall bringen möchten, scheint die Luft noch etwas dünner zu werden. Nach Informationen unserer Zeitung liegt dem Verkehrsministerium ein neues Gutachten mit vergleichbaren Ergebnissen wie bei älteren Expertisen vor: dass die gesetzlichen Grenzwerte für Luftschadstoffe in Stuttgart nur dann strikt einzuhalten seien, wenn auch Dieselfahrzeuge der Euro-Norm 5 in der kleinen Zone ausgesperrt werden. Diese besteht aus der Innenstadt sowie Gebieten in Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen. Dabei geht es vor allem um das Stickstoffdioxid (NO2). Der Grenzwert beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel.

Am Dienstagnachmittag wollten Verkehrsminister Winfried Hermann und Regierungspräsident Wolfgang Reimer (beide Grüne) die Prognose der NO2-Entwicklung in Stuttgart für 2020/2021 in einer Pressekonferenz vorlegen. Zwei Stunden vor dem geplanten Beginn kam die Absage. Ein Sprecher des Ministeriums sagte, das rühre von Terminschwierigkeiten her. Zum Ergebnis des Gutachtens wollte er nichts sagen. Unsere Zeitung erfuhr aber, dass das Ministerium durch das aktualisierte Gutachten die bisherige Einschätzung bestätigt sehe.

Ein zweiter Eilantrag bei Gericht steht zur Debatte

Über die Prognosen für die NO2-Belastung war im April heftig diskutiert worden. Vor allem die CDU und die FDP sahen das Automobil als Verursacher für entlastet an, weil die NO2-Messwerte trotz stark rückläufigen Verkehrs im Corona-Lockdown nahezu unverändert waren. Klimatologen widersprachen. Das „Coronatief“ habe sich ausgewirkt, man dürfe bei der Beurteilung der Werte aber nicht die Auswirkungen von luftchemischen Prozessen ausblenden und auch nicht den veränderten Luftaustausch während des Corona-Lockdowns. Das Ministerium ließ die Prognose schon damals überprüfen. Ergebnis: Auch neun Monate mit reduziertem Verkehr von April bis Dezember würden zumindest an einer Messstelle in Stuttgart, an der Pragstraße, nicht zur Einhaltung des Grenzwertes führen. Inzwischen ist die Prognose mit längerer Perspektive berechnet worden.

Darauf hatten vor allem die CDU, die FDP und die SPD im Landtag ihre Hoffnungen gestützt, die großflächigen Fahrverbote für Diesel der Euro-Norm 5 doch noch beseitigen zu können. So wollten sie einen neuen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen die am 1. Juli eingeführte Regelung untermauern. Ein erster Eilantrag war vom Gericht am 3. Juli abgelehnt worden. Ein Erfolg hätte bedeutet, dass in der kleinen Zone wie im Rest des Stadtgebietes wieder Fahrverbote für Diesel der Euro-Norm 4 und schlechter gelten würden – und obendrein ein paar streckenbezogene Fahrverbote für Euro-5-Diesel, die am 1. Juli unter dem Druck einer Gerichtsklage und der Rechtsprechung auf die kleine Umweltzone erweitert wurden. Diese Zone wurde erst am 19. August mit Schildern ausgewiesen. Kontrollen gab es nicht. Nach letztem Stand sollen Verstöße vom 1. Oktober an geahndet werden.

Wie es weitergeht, erfährt man vielleicht an diesem Donnerstag. Dann will der Regierungspräsident doch noch über das Gutachten informieren. Ein Ende des Streites ist eher nicht absehbar. Nicole Razavi, die Vizechefin der Landtags-CDU, sagte, sie plädiere für einen zweiten Eilantrag auch dann, wenn die erwartbaren Messwerte leicht oberhalb des Grenzwertes wären, aber keine Trendumkehr zum Schlechteren drohe.