Bauflächen in der stark verdichteten Stadt sind knapp – um die Konditionen wird gerungen. Foto: Jürgen Fälchle/

Der Mieterverein und manche Gruppierungen im Rathaus plädieren dafür, städtische Wohnbaugrundstücke am Besten nur noch zu verpachten. Das gefällt auch denen nicht, die dort eigentlich bauen sollen: die ehemals gemeinnützigen Baugenossenschaften.

Stuttgart - Sollte die Stadt ihre Wohnbaugrundstücke nur noch in Erbbaupacht abgeben? Diese Idee sorgt für Spannungen. Die ehemals gemeinnützigen Baugenossenschaften lehnen so eine Kurskorrektur in der städtischen Bodenpolitik ab. Schlimmstenfalls stellen sie auch das Bündnis für Wohnen zur Disposition, das OB Fritz Kuhn (Grüne) mit Wohnungsunternehmen und Interessenorganisationen der Branche gegründet hat, um den Bau von bezahlbaren Wohnungen anzukurbeln.

Voller Spannung hatte Thomas Wolf, Chef des Bau- und Wohnungsvereins Stuttgart und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft ehemals gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, auf den Ausgang der Gemeinderatswahl am 26. Mai gewartet. Grund: Zuletzt hatten sich Gruppierungen in der Fraktionsgemeinschaft SÖS/Linke-plus für den Verkaufsstopp eingesetzt. Sie möchten die Preisspirale bei den Grundstücken durchbrechen – und damit mittelbar zu einer moderaten Grundlage für die Kalkulation von Mietpreisen beitragen. Die Grünen wollen zumindest Schlüsselgrundstücke nur noch in Erbpacht weggeben, damit die Stadt nach 99 Jahren wieder Zugriff darauf bekommt. Auch Fachleute empfahlen in allgemeiner Form Kurskorrekturen in der Bodenpolitik, etwa der Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, Markus Müller, und die Wohnsoziologin Christine Hannemann. Sie plädierten dafür, Grundstücksspekulation einzuschränken, städtische Grundstücke vom Markt zu nehmen.

Genossenschaften bekommen Rabatte

Die Genossenschaften versuchten noch vor der Wahl, einem Verkaufsstopp vorzubeugen – mit Gesprächen im Rathaus. Tenor: Ein Verkaufsstopp und der Schwenk zu einer kompletten Erbpachtlösung könnten die Mietpreise sogar anheizen. Dann könne es nötig werden, die Miete um drei Euro pro Quadratmeter und Monat höher anzusetzen, wenn man veranschlage, dass zwei Prozent Erbbauzinsen auf Basis des aktuellen Verkehrswertes zu bezahlen wären. Unserer Zeitung sagte Wolf, man könnte dann auch nicht mehr die für Grundstückskäufe gewährte Landeswohnraumförderung abschöpfen. Und es würde schwieriger, von den Banken die Grundstücke beleihen zu lassen. Wenn eine Erbpacht auslaufe, könnten die Unternehmen oftmals keine zufriedenstellenden Konditionen für die Rückabwicklung erzielen. Moderate Neubaumieten seien am ehesten dort zu realisieren, wo ein Grundstück bebaut wird, das lang im Eigentum des Unternehmens und längst abbezahlt sei. Dann könne man Grundstückskosten auch rausrechnen. Bisher winken den Genossenschaften bei Käufen Rabatte um bis zu 80 Prozent, wenn sie Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher bauen. Bei Sozialwohnungen, deren Bau vom Land mitgefördert wird, redet man von 45 bis 50 Prozent. Bei der Bildung des Bündnisses sei es Geschäftsgrundlage gewesen, dass die Unternehmen eine Reihe von Grundstücken in Erbbaupacht übernehmen oder auch kaufen könnten, sagt Wolf. Mitte Mai hätten die Genossenschaften einstimmig beschlossen, dass „die Grundlagen des Bündnisses entfallen“, sollten die Kaufoption für diese Grundstücke nachträglich ausgeschlossen werden. „Vollstes Verständnis“ für die Erbpachtlösung hätte Wolf nur, wenn sie sich auf Schlüsselgrundstücke beschränken würde.

Mieterverein hält Verkäufe kaum mehr für vertretbar

Rolf Gaßmann, Chef des Mietervereins und ehemaliger SPD-Landtagsabgeordneter, ist verwundert über die „Drohung“ mit Ausstieg. Die Genossenschaften hätten wohl errechnet, dass das Erbbaurecht sie am Ende teurer komme, als wenn sie zum Vorzugspreis und bei niedrigen Zinsen Gelände kaufen. Zudem könnten sie auch nicht von der Wertsteigerung der Grundstücke profitieren. Aber leider gebe es Beispiele, dass Genossenschaften Wohnungen mit ehemals von der Stadt subventionierten Grundstücken zu Marktpreisen mit Gewinn verkaufen beziehungsweise Wohnungen dem bezahlbaren Wohnungsangebot entzogen würden. Der Mieterverein trete deshalb dafür ein, auf jeden Fall ein Rückkaufrecht der Stadt zu vereinbaren. Nur dann sei ein Verkauf von städtischem Boden noch irgendwie vertretbar. Aber was macht der neue Gemeinderat? Viel spricht dafür, dass die Genossenschaften weiterhin kaufen dürfen. Dafür gibt es auch im gestärkten ökosozialen Lager Befürworter. Mit der Erbpacht seien oft extrem hohe Kosten verbunden, was von Vorgaben herrühre, die die Gemeindeordnung den Kommunen bezüglich Pachtzins und Einbeziehung des Verkehrswertes mache, meint die SPD.

Da müsse man Wege suchen, die Kosten für Erbpachtnehmer zu begrenzen. Dann könnte im künftigen Rosensteinquartier je ein Drittel des Geländes auch an Erbpachtnehmer aus dem Bereich Genossenschaften und dem Bereich Eigennutzer gehen. Aber Grundstückseigentum für die Baugenossenschaften sei auch ein Beitrag für nachhaltig günstige Mietkonditionen. Thomas Wolf, der Sprecher der Genossenschaften, skizziert einen Kompromissweg: Man könne bei Verkäufen noch Sicherheiten einbauen, damit die Grundstücke keine Spekulationsobjekte werden. Aber nun müsse man erst warten, wie sich der Gemeinderat und seine Ausschüsse konstituieren.