Gartenbesitzer können ihr Grüngut in der Deponie Einöd abgeben. Allerdings sind nicht mehr als zwei Kubikmeter erlaubt. Foto: Kuhn

Die Bezirksbeiräte erhoffen sich eine Erleichterung für die Gartenbesitzer. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Wangen - Aufregung unter den Gartenbesitzern: Sie haben in den vergangenen Wochen ihren Garten für Frühjahr und Sommer gerichtet. In vielen Gärten und auf Streuobstgrundstücken fallen große Mengen abgeschnittener Äste, Heckenschnitt, gefällte Bäume und verdorrte Pflanzen an. Doch wohin damit? Vereinzelt zündeten an den Wochenenden Gartenbesitzer auf der Wangener Höhe und in Hedelfingen das Grüngut an. Rauchwolken stiegen zum Himmel – zum Leidwesen der Anwohner in den Randgebieten. „Man kann dann nicht mehr auf dem Balkon sitzen oder das Fenster geöffnet lassen“, erzählte Peter Selig-Eder, Bezirksbeirat von SÖS-Linke in Wangen, in der vergangenen Sitzung des Bezirksbeirats. Das Umweltamt der Stadt macht unmissverständlich klar, dass das Verbrennen von Garten- und anderen Abfällen in Stuttgart verboten sei. Wer angezeigt oder von den Mitarbeitern des Ordnungsamts erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen. „Es handelt sich um eine Umwelt-Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird“, sagt Stefan Praegert vom Amt für öffentliche Ordnung. Abhängig von der Menge des Grünguts, von der Art der Belästigung der Anwohner und anderer Faktoren kann ein Bußgeld in Höhe zwischen 75 und 1500 Euro fällig sein.

Das Umweltamt der Stadt verweist darauf, dass es in Stuttgart mehrere Möglichkeiten gibt, das Grüngut der Abfallwirtschaft Stuttgart zukommen zu lassen. Von den Gartenbesitzern in den Oberen Neckarvororten am besten genutzt: die Abgabe ihres Grünmülls im Wertstoffhof in der Einödstraße. Die Obst- und Gartenbauvereine der Oberen Neckarvororte hatten für diese Möglichkeit gekämpft und 2008 Erfolg. Seitdem steht neben den Containern für Papier, Elektroschrott, Sperrmüll und Glas auch ein Container, in denen Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger ihre Gartenabfälle einwerfen dürfen. Allerdings ist die Abgabemenge begrenzt. „Ein Nachbar wurde zurückgeschickt, weil er mehr als zwei Kubikmeter Grüngut mitgebracht hatte“, erzählt CDU-Stadtrat Fritz Currle. Auch Hedelfingens CDU-Bezirksbeirat Hans Eisele hält die Praxis für verbesserungswürdig. Zwei Kubikmeter habe man schnell beieinander, zudem habe nicht jeder Gartenbesitzer ein großes Auto und es sei nicht unbedingt sinnvoll, wenn Gartenbesitzer durch die Stadt zu den Wertstoffhöfen fahren müssten, merkten einige Bezirksbeiräte an.

Hohe Auflagen für Häckselplatz

Die Wangener erinnerten sich an eine Müllaktion vor sechs Jahren. Auf dem Parkplatz an der Waldebene Ost hatte die Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) zwei Container aufgestellt, in die Gartenbesitzer Gegenstände aus ihren Grundstücken oder Gartenhäusern, die sie schon lange entsorgen wollten, einwerfen konnten. Die Entrümpelungsaktion war ein Erfolg. „Könnte die Stadtverwaltung dort nicht wieder einen Container für Grünmüll aufstellen?“ schlugen Wangens Bezirksbeiräte vor und stellten einen Antrag, dass die AWS Varianten prüfen solle, den Besitzern auf der Wangener Höhe die Entsorgung zu erleichtern. Die Hedelfinger Bezirksbeiräte schlossen sich dem Wunsch an.

„Die Aktion im Jahr 2013 war allerdings einmalig – aus Kostengründen“, macht AWS-Geschäftsführer Thomas Heß klar. Wenn ein Grüngutcontainer auf der Wangener Höhe gewünscht werde, müsse der Gemeinderat den Auftrag erteilen und einen Kostenträger benennen. Auch die Idee, in den Gartengebieten einen Häckselplatz einzurichten, zu dem die Gartenbesitzer ihr Schnittgut bringen können, das dann vor Ort durch zerkleinert wird, sei schwer zu realisieren. „Es gibt hohe Auflagen dafür“, sagt Heß. Ein Zugeständnis kann er aber noch anbieten: „Wir prüfen gerade, ob wir die individuelle Abgabemenge erhöhen können. Dies ist aber eine Frage der vorhandenen Flächen auf den Wertstoffhöfen.“

Maximal zwei Kubikmeter

Gartenabfälle aus privaten Haushaltungen werden auf dem Wertstoffhof in der Einödstraße in Hedelfingen angenommen. Pro Anlieferung dürfen bis zwei Kubikmeter an Grüngut abgegeben werden. Dieser Service ist kostenlos. Das Grüngut muss gebündelt oder in Grüngutsäcken verpackt sein. Größere Mengen müssen weiterhin zu den Annahmestellen des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes nach Zuffenhausen oder Möhringen gebracht werden. Das Grüngut kann zu den üblichen Öffnungszeiten der Wertstoffhofs Einöd abgegeben werden. Geöffnet ist dienstags, mittwochs, freitags von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 13 Uhr offen.