So sah es am vergangenen Freitag im Naturschutzgebiet Eichenhain aus. Viele Menschen haben das gute Wetter genutzt. Foto: Caroline Holowiecki

Fitnessclubs zu, Spielplätze zu, Cafés zu. Was bleibt, ist der Aufenthalt im Freien. Die Menschen ziehen in Scharen ins Naturschutzgebiet Eichenhain in Stuttgart-Sillenbuch. Das jedoch bringt Probleme mit sich. Denn dort ist nicht erlaubt, was in normalen Parks erlaubt ist.

Sillenbuch - Millionen Eltern arbeiten daheim und hüten parallel die Kinder. Lagerkoller-Gefahr: hoch. Das meiste, was von der Corona-Tristesse ablenken könnte, ist verboten. Spielplätze, Sportstudios und Cafés sind zu, Treffen mit Freunden oder Großeltern entfallen. Einzig Spaziergänge, Radtouren oder Jogging bleiben. Immerhin: Während in Berlin etwa sogar längeres Verweilen auf Bänken oder Wiesen unzulässig ist, sind Picknicks und Co. hierzulande unproblematisch – nur eben allein, mit einer weiteren Person, mit Mitbewohnern oder nahen Angehörigen, heißt es aus dem Staatsministerium.

Was im Park erlaubt ist, gilt nicht im Eichenhain

Auch in Sillenbuch zieht die Sehnsucht nach Abwechslung die Leute massenhaft ins Freie – und in den Eichenhain. Das ist allerdings ein Problem, weil es sich um ein Naturschutzgebiet handelt. Dinge, die im normalen Park bisweilen erlaubt sind, sind dort untersagt. Wege dürfen nicht zu Fuß und schon gar nicht mit dem Rad verlassen werden, Hunde sind an der Leine zu führen, Lärm und Erschütterungen sind verboten. Selbst Sonnenbäder oder Nickerchen auf Wiesen sind tabu.

„Das Regierungspräsidium als höhere Naturschutzbehörde hat das Lagern ganz klar als Verbotstatbestand definiert. Lagern im Sinne der Verordnung ist das zeitweise zur Ruhesetzen im Gebiet mit oder ohne Decke“, erklärt Martin Thronberens, ein Sprecher der Stadtverwaltung. Wer sich nicht daran hält, kann belangt werden. Der Bußgeldkatalog spannt einen weiten Rahmen. Strafen von 25 bis 700 Euro könnten fällig werden, je nach Schwere des Verstoßes oder Einsichtigkeit.

Es gab massive Proteste im Stadtbezirk Stuttgart-Sillenbuch

Die Einhaltung dieser Regeln wird vom städtischen Vollzugsdienst „im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten“ kontrolliert – und durchgesetzt. So geschehen beim Ferienwaldheim. Dem Team wurde im Sommer 2019 erstmals untersagt, den Eichenhain ins Programm einzubeziehen. Nach massiven Protesten im Bezirk gab es einen Kompromiss. Bis 2021 hat die evangelische Kirchengemeinde eine Ausnahmegenehmigung und darf klar definierte Flächen für die Mittagspause nutzen.

Viele, die jetzt in Scharen in den Eichenhain ziehen, wissen das nicht. Oder sie ignorieren es trotz der Hinweistafeln. Am vergangenen Freitag hält sich das Gros an die Regeln, etliche aber nicht. Bei 15 Grad und Sonne hoppeln Mountainbiker übers Gelände. Familien lassen sich auf Decken nieder, während Kinder über Wiesen und umgestürzte Stämme tollen. Hunde trotten frei herum. Ein Mann liegt im Gras, lässt Musik laufen und raucht dabei genüsslich eine Zigarette.

Es drohen Bußgelder von bis zu 1000 Euro

Auffällig: Vereinzelt stehen und sitzen auch Erwachsene trotz Kontaktverbots nah beieinander, hüten Kinderräder, deren junge Fahrer augenscheinlich spielen gegangen sind. Ob diese Grüppchen jeweils in einem Haushalt leben, ist fraglich. Erlaubt sind derartige Spiel-Dates laut Corona-Verordnung jedenfalls nicht. Die kommunalen Ortspolizeibehörden können bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro pro Person verhängen.

Der Stadt-Sprecher Martin Thronberens bestätigt, dass es bereits Streifen im Eichenhain gab. „Einer der Kontrollschwerpunkte der Polizei sind auch die üblichen Treffpunkte im Grünen wie etwa der Max-Eyth-See oder die Bärenseen. Dort ist die Polizei teilweise sogar mit Polizeireitern im Einsatz“, sagt er. Auch der städtische Vollzugsdienst sei in Sachen Corona-Kontrollen unterwegs.