Die neue, vom Bundesverfassungsgericht verlangte Bewertung von Grundstücken beschäftigt auch viele Eigentümer in Stuttgart. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Eigentlich sollte die Grundsteuerwerterklärung schon bis Ende Oktober abgegeben worden sein. Stuttgart wird voraussichtlich auch den neuen Termin Ende Januar nicht halten.

Ein Monat bleibt den Baden-Württembergern noch zur Abgabe ihrer Grundsteurerklärung, mit der das Bundesverfassungsgericht Ungerechtigkeiten ausräumen will. Etwas mehr als die Hälfte der Betroffenen hat die digital über das Portal Elster verlangten Daten inzwischen mehr oder weniger zähneknirschend gemeldet, mancher befürchtet bereits ein künftig deutlich höheren Obolus.

Stellen im Dezember ausgeschrieben

Auch bei der Landeshauptstadt läuft der Countdown. Allerdings zählt man hier offenbar in deutlich langsamerem Takt, als ihn die Finanzminister der Länder mit ihrer Verlängerung der Abgabefrist vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 vorgegeben haben. Erst Anfang Dezember hat die Stadt Stellen für mehrere Sachbearbeiter ausgeschrieben, die bei der „Umsetzung der Grundsteuerreform für die gesamte Landeshauptstadt Stuttgart als Grundstückseigentümerin“ unterstützen und mitwirken sollen. Die letzte Stelle sei in der Kalenderwoche 49 ausgeschrieben worden, teilt die Verwaltung auf Anfrage mit. Man habe sie erst über den kleinen Stellenplan erhalten und habe daher zuvor nicht ausschreiben können. Allerdings wurden für 2022 bereits 31 600 Euro für die umgerechnet 3,2 Vollzeitstellen im Haushalt eingeplant. 2023 werden es rund 190 000 Euro sein.

Die Stadt besitzt 26 000 Flurstücke

Genehmigt worden sind die Stellen einstimmig vom Verwaltungsausschuss des Gemeinderates, und zwar in der Sitzung am 26. Oktober. 13 Tage zuvor hatten die Finanzminister die Fristverlängerung in Sachen Grundsteuer auf Ende Januar 2023 bekannt gegeben. Ohne zusätzliches Personal wären die Vorgaben praktisch gar nicht zu schaffen. Selbst mit wohl dennoch nicht rechtzeitig.

Die Stadt besitzt 26 000 Flurstücke, etliche auch außerhalb der eigenen Markung. Für 4000 müsste bis Ende Januar eine Erklärung abgegeben werden, für rund 20 000 grundsteuerbefreite läuft die Frist bis zum 31. Januar 2024. Weitere 2000 sind im Erbbaurecht vergeben, hier muss die Stadt nicht tätig werden. Bisher sei für kein Grundstück eine Erklärung abgegeben worden, so die Stadtverwaltung auf Anfrage.

Bisher nur ein Mitarbeiter abgestellt

Bislang war ein einziger Mitarbeiter für die Grundsteuerbewertung zuständig. Da es zur Datenübermittlung zwischen Kommune und Land keine Schnittstelle zwischen kommunalem System und Elster gibt, „müssen alle Grundsteuerwerterklärungen einzeln und händisch in Elster eingetragen werden“, informierte Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann (CDU). Die Mitarbeiter stehen vor einer Sisyphusarbeit, denn vor dem Schritt zu Elster müssen erst alle bereits vorliegenden Daten bereinigt werden. Das Liegenschaftsamt müsse bei allen Ämtern und Eigenbetrieben, die Grundstücke verwalten, die tatsächlichen Begebenheiten abfragen und klären, ob eine Befreiung möglich ist, sagt die Verwaltung. Die entsprechenden Bodenrichtwerte müssen ermittelt und die Grundstücksdaten ergänzt und in das städtische Programm eingepflegt werden. Erst dann könne man sie dem Finanzamt melden. 3,2 Vollzeitstellen zusätzlich hat die Landeshauptstadt für die Aufgaben vorgesehen. Sie sind bis Ende 2023 befristet.

Landesfinanzminister Danyal Bayaz (Grüne) hat jüngst deutlich gemacht, dass die Bürger ihrer Pflicht rechtzeitig nachkommen sollen. Stuttgart wird den Termin voraussichtlich reißen und damit ein schlechtes Beispiel abgeben. Der Zeitraum für die Erklärungen sei sehr kurz, wegen der Masse an Fällen könne „auch mit zusätzlicher Hilfe die Abgabefrist nicht eingehalten werden“, teilte die Verwaltung bei der Stellenschaffung schriftlich mit. Eben daher benötige man das zusätzliche Personal „temporär“ über die Frist hinaus. Möglich sei, dass man vom Finanzamt „einmal erinnert wird“. Möglich sei auch, dass die Besteuerungsgrundlagen geschätzt würden. Und in Einzelfällen könne das Finanzamt auch ein Zwangsgeld und einen Verspätungszuschlag festsetzen. Die Frage, ob Stuttgart beim Land eine Ausnahmegenehmigung für die Grundsteuerwerterklärung beantragen wird, wurde von der Pressestelle nicht beantwortet.