Ein Streit in einer Firma für Dönerproduktion endete blutig und schließlich vor Gericht. Foto: dpa

Ein 49-Jähriger soll einen Kollegen in einer Dönerfirma mit einem Messer schwer verletzt haben. Was war der Grund?

Stuttgart - Eine bis dato rätselhafte Attacke mit einem Dönermesser hat einen 49 Jahre alten Mann vors Schwurgericht gebracht. Der fünffache Vater ist vor der 9. Strafkammer des Landgerichts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. „Ich möchte mich bei dem Opfer entschuldigen“, sagt der Angeklagte.

Der blutige Angriff hatte sich am 15. März dieses Jahres im Stuttgarter Osten in einer Firma ereignet, die Dönerspieße für Imbisse produziert. Der Vortrag von Oberstaatsanwalt Matthias Schweitzer fällt knapp aus. Gegen 10.40 Uhr habe der Angeklagte einem 59 Jahre alten Kollegen mit einem Dönermesser zweimal in den Hinterkopf gestochen. Andere Kollegen hätten dem Täter schließlich die Tatwaffe abgenommen. Das Opfer habe zwei lange Schnittwunden am Kopf davongetragen und habe stationär in einer Klinik behandelt werden müssen.

Der Angeklagte spricht von Notwehr

Was aber war der Grund dafür, dass der Angeklagte das Dönermesser mit einer Klingenlänge von immerhin 45 Zentimetern gegen seinen Kollegen erhoben hat? Das bleibt vorerst im Dunkeln. Der Angeklagte deutet an, er habe in Notwehr gehandelt. „Ich hatte nicht mit einem Angriff gerechnet“, sagt er. Sein Kollege sei an jenem Vormittag um den Tisch, auf dem das Fleisch für die Dönerspieße zur Verarbeitung liegt, herum auf ihn zugelaufen und habe geschrien: „Ich bringe dich um.“ Dabei habe der 59-Jährige mit einem Wetzstahl nach ihm geschlagen, so der Angeklagte.

„Ich war in Panik, habe nach dem Dönermesser gegriffen und zugeschlagen“, so der 49-Jährige. Nicht die Kollegen hätten ihm das Messer abgenommen. Vielmehr habe er es sofort fallen gelassen. „Ich stand unter Schock“, sagt er noch. Über den Hintergrund des Vorfalls sagt er nichts. „Mein Mandant beantwortet vorerst keine weiteren Fragen“, lässt sein Verteidiger Achim Wizemann wissen. Er will wohl erst die Version des Opfers hören.

Der Angeklagte ist 1994 aus der Türkei nach Deutschland übergesiedelt. In seiner Heimat hatte er als Hirte gearbeitet. Da er kaum zwei Jahre die Schule besucht hat, kann er kaum lesen und schreiben. In der Dönerproduktionsfirma arbeitet er seit 2001 als Produktionshelfer. „Ich war nie krank“, betont er und: „Ich habe meinen Kollegen nicht töten wollen.“ Sein sehnlichster Wunsch: Er wolle zu seinen Kindern zurück. Der Prozess wird fortgesetzt.