Im neuen Hochsicherheitssaal sind die Verteidiger von den Angeklagten durch eine Scheibe getrennt. Das sorgt für Ärger. Foto: dpa/Fabian Sommer

Der erste neue Prozess im jüngst eingeweihten Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgericht Stuttgart in Stammheim sorgt gleich für Ärger. Vor Gericht stehen fünf mutmaßliche PKK-Aktivisten.

Stuttgart - Der Prozess im neuen Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart in Stammheim gegen fünf mutmaßliche Aktivisten der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei (PKK) hat noch gar nicht richtig begonnen, da kracht es auch schon. Die Verteidigerinnen und Verteidiger aus Stuttgart, Heidelberg, Düsseldorf, Berlin, Frankfurt, Bremen und Tübingen schießen sich auf die Begebenheiten im Saal und auf den Hauptzeugen ein.

Die Bundesanwaltschaft wirft den vier Männern im Alter von 25 bis 36 Jahren und der 34-jährigen Frau Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung der als Terrororganisation eingestuften PKK vor. Zudem seien die Angeklagten des erpresserischen Menschenraubs, der Freiheitsberaubung, der gefährlichen Körperverletzung und der versuchten Nötigung schuldig.

Anwälte kritisieren die Scheiben

Die Angeklagten sollen einen PKK-Abtrünnigen im Großraum Stuttgart entführt und malträtiert haben. Doch zur Verlesung der Anklage kommt es erst einmal nicht.

In den beiden neuen Gerichtssälen in Stammheim sind die Angeklagten von den Verteidigern durch eine Sicherheitsglasscheibe getrennt. Die Anwälte können per Mikrofon abhörsicher mit ihren Mandanten kommunizieren oder durch Sprechschlitze in der Scheibe. Das stößt der Verteidigung auf. Diese Sitzordnung hinter Glas in einem Hochsicherheitssaal sei für die Angeklagten „stigmatisierend“, so eine Verteidigerin. Diese Situation verletze elementare Rechte, verletze die Unschuldsvermutung und komme einer Vorverurteilung gleich. Diese Sitzordnung, dieser Saal sei eine „massive staatliche Machtdemonstration“, so die Verteidigung weiter.

Die Anwältinnen und Anwälte fordern, der bis Dezember dieses Jahres terminierte Prozess müsse im Gerichtsgebäude an der Olgastraße geführt werden. Der Senatsvorsitzende lehnt dies ab.

Opfer soll Vorwürfe erfunden haben

Die Angeklagten sollen einen Mann, der die PKK verlassen haben soll, am 12. April 2018 an einen abgelegenen Ort in der „Nähe von Stuttgart“, so die Anklage, gelockt und ihn dort in ein Auto geprügelt haben. Dann sei man mit anderen Tätern in eine von einem der Angeklagten geführte Kneipe im Kreis Göppingen gefahren. Der 36-jährige Angeklagte und mehrere maskierte und mit Schusswaffen ausgestattete Männer sollen das Opfer über Stunden hinweg verhört, geschlagen und mit dem Tod bedroht haben. Man habe wissen wollen, warum er die PKK verlassen habe und ob er mit der Polizei gesprochen habe. Schließlich habe man dem Mann seine Barschaft abgenommen und ihn an einem Ort im Kreis Esslingen ausgesetzt.

Just auf den mutmaßlich Geschädigten schießt sich die Verteidigung gleich zu Beginn ein. Er habe, so eine Verteidigerin, die Vorwürfe „erdacht“ und habe bei den Behörden in „fantastischen Ausschmückungen“ geschwelgt, um sich eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu verdienen. Der Mann, über den am ersten Prozesstag nichts weiter zu erfahren ist außer, dass er mit der Angeklagten liiert gewesen sein soll, habe dies schon in anderen europäischen Ländern versucht – sprich, der Kronzeuge sei ein Lügner. Der Prozess soll am 8. Mai fortgesetzt werden.