Im Sommer 2018 gingen in der Innenstadt drei BMW in Flammen auf. Foto: dpa

Bis zuletzt hat ein 55-jähriger Mann seine Unschuld beteuert. Trotzdem hat ihn das Gericht verurteilt. Er soll mindestens ein Auto abgefackelt haben.

Stuttgart - Sein Verteidiger Markus Höss und er selbst haben bis zuletzt gekämpft, um eine Verurteilung wegen Brandstiftung abzuwenden. „Ich war das nicht“ so der 55-jährige Angeklagte. Seit 227 Tagen fahre sein Kopf in der U-Haft Achterbahn, sein Leben sei durch die Verhaftung und durch den Prozess zerstört. Die Richterinnen und Richter der 5. Strafkammer des Landgerichts folgten jedoch der Staatsanwältin und gingen über deren Strafantrag sogar noch hinaus.

Dem Lebensberater und Schlagersänger, der im Herbst mit seiner Musikerkarriere noch einmal durchstarten wollte, war dreifache Brandstiftung sowie Körperverletzung vorgeworfen worden. Er soll der Feuerteufel gewesen sein, der im Juli und im August vorigen Jahres im Gerberviertel in der Innenstadt drei BMW niedergebrannt hat – einen davon direkt vor seinem Schlafzimmerfenster an der Gerberstraße.

Bei dem Brand des dritten BMW am 11. August hatte ein Fensterrahmen des Gebäudes Feuer gefangen. Zwei Bewohner waren durch Rauchgase leicht verletzt worden.

Der Täter hatte die Autos angezündet, indem er des Nachts mit Brandbeschleuniger getränkte Stofffetzen auf die Hinterräder der Autos gelegt und diese angezündet hatte. Der Gesamtschaden wurde mit rund 100 000 Euro beziffert.

Verteidiger fordert Freispruch

„Wir haben hier keinen einzigen objektiven Beweis und vor allem kein Motiv“, hatte Verteidiger Höss argumentiert. Sein Mandant sei kein BMW-Hasser, hege keinen Groll gegen die Besitzer der abgebrannten Autos und sei auch kein sich an Feuer ergötzender Pyromane. Zudem habe der 55-Jährige eine Tournee als Schlagersänger geplant. Da ergebe es doch keinen Sinn, sich durch unsinnige Brandstiftungen ins Visier der Polizei zu bringen. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Zuvor war die Staatsanwältin von ihrer Anklage abgerückt. „Die Fälle eins und zwei kann ich dem Angeklagten nicht nachweisen“, so die Staatsanwältin. Er sei lediglich für die dritte Brandstiftung zu verurteilen. Und zwar zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. „Über das Motiv für die Brandlegungen kann ich nur spekulieren“, sagte die Anklägerin.

Gericht geht über Antrag der Anklägerin hinaus

Was die Korrektur der ursprünglichen Anklage anging, folgte die Strafkammer der Staatsanwältin. Wegen der ersten zwei Brände wurde der 55-Jährige freigesprochen. Das dritte Feuer habe er jedoch nach Überzeugung der Kammer gelegt.

Auf einem Überwachungsvideo sei der Angeklagte zu sehen, wie er gegen 4 Uhr nach Hause komme und sich dabei „merkwürdig“ verhalte. Nachdem er den Hof betreten hatte, sei keine andere Person mehr zum Tatort gekommen. Zudem habe sich der 55-Jährige ständig in Widersprüche verstrickt und seine Aussagen stets dem angepasst, was nicht mehr zu widerlegen gewesen sei. „Er hat sich wie ein Aal gedreht und gewendet“, so Volker Peterke, Vorsitzender Richter der 5. Strafkammer.

Das Motiv? Geltungsstreben, so Peterke. Als das Auto brannte, habe er sich aus dem Zimmerfenster gelehnt und gerufen: „Hilfe, wie komme ich hier bloß raus?" Das Urteil: Drei Jahre Gefängnis wegen Brandstiftung und Körperverletzung.