Auch im Park des alten Friedhofes an der Stuttgarter Straße haben Sprayer ihre Spuren hinterlassen. Foto:  

Der örtliche Bürgerverein und das Bezirksamt starten eine ungewöhnliche Initiative gegen illegale Graffiti. Der Bürgerverein hat ein Spendenkonto eröffnet. Aus den eingegangenen Beträgen soll eine Belohnung für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung der Täter ausgesetzt werden.

Feuerbach - Graffiti können auch schön sein. Über mehrere Wände hinweg haben zwei Sprayer auf dem „Dali-Haus“ an der Hohewartstraße 28 ein Kunstwerk aus schmelzenden Uhren geschaffen. Dass bei der Motivsuche für diese Auftragsarbeit der große spanische Meister des Surrealismus mit dem gezwirbelten Schnurrbart künstlerisch Pate gestanden hat, ist auf den ersten Blick erkennbar.

Schmierereien und Kritzeleien an Wänden

Doch dieses Beispiel „sprühender“ Kreativität ist im Stadtbild eher die Ausnahme. Stattdessen werden hundertfach Kritzeleien und Farbsprühereien an Mauern und Wänden hinterlassen. „Seit Mitte 2017 nehmen diese Schmierereien zu“, sagt die Bürgervereinsvorsitzende Ruth Maier. Doch nun wollen das örtliche Bezirksamt und der Bürgerverein Feuerbach eine Initiative gegen diese Art der Verunstaltung des öffentlichen Raumes starten: „Wir haben die Faxen dicke“, sagte Bezirksvorsteherin Andrea Klöber vergangene Woche bei einer Pressekonferenz im Bezirksrathaus.

Ähnlich äußerte sich auch die Bürgervereinsvorsitzende Ruth Maier: „Da läuft etwas schief“, sagte sie und fügte an: „Dagegen wollen wir mit vereinten Kräften angehen.“ Unter „Kennwort: Schmierereien“ hat der Bürgerverein ein Spendenkonto eröffnet. Kommt eine entsprechend große Summe zusammen, soll aus diesem Topf eine Belohnung ausgesetzt werden: Laut den Initiatorinnen der Aktion solle sich der ausgelobte Betrag, wenn er denn zustande komme, zwischen 300 und 500 Euro bewegen. „Dieser Betrag soll für sachdienliche Hinweise ausgesetzt werden, die zur Ermittlung der Täter führen“, sagt Klöber.

Initiatorinnen der Aktion hoffen auf Hinweise aus der Bevölkerung

Unter der Überschrift „Unser Stadtbezirk muss wieder schöner werden – weg mit den Schmierereien“ wendet sich die Bürgervereinsvorsitzende aktuell auch an die Mitglieder des Bürgervereins, die Bezirksvorsteherin, die Betreuungsstadträte und die Mitglieder im Bezirksbeirat und ruft in dem Schreiben zu der Spendenaktion auf: „Die Verwendung und Höhe der Auszahlung erfolgt in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft. Vielleicht verursacht diese Offensive eine gewisse Unruhe in der Szene“, mutmaßte Maier in dem Brief. Und: „Sofern das gespendete Geld nicht für die Ergreifung der Sprayer benötigt wird, dient es der Verschönerung des Stadtbezirks.“

Staatsanwaltschaftssprecher Jan Holzner nimmt auf Nachfrage unserer Zeitung wie folgt Stellung: „Der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist die ‚Aktion‘ nicht bekannt.“ Sie sei auch an der Vorbereitung in keiner Form eingebunden oder beteiligt gewesen – „weder formell noch informell“, so Holzner. Im übrigen sei die „Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen“ in der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums eindeutig geregelt: „Geldbeträge, die der Staatsanwaltschaft von privater Seite zur Auslobung von Belohnungen angeboten werden, dürfen nicht angenommen werden“, hebt der Staatsanwalt hervor. Die Verantwortung für diese Initiative würden daher „allein die Initiatorinnen“ tragen.

Viele Mitglieder sind von den Verunsaltungen betroffen

Ein Grund für deren Vorgehen ist auch der wachsende Ärger bei einigen Bürgern im Stadtbezirk. „Viele unserer Vereinsmitglieder sind von den Verunstaltungen direkt betroffen, indirekt betroffen sind wir natürlich alle“, betont Maier. Sie hat das Gefühl, da würden regelrechte nächtliche Wettbewerbe mit Spraydosen ausgetragen. Oft sind es nur ein paar Buchstaben oder Kürzel, die hinterlassen werden. Diese sogenannten „Tags“, werden wie Visitenkarten im öffentlichen Raum verteilt. „Im Sommer des Jahres 2017 registrierte das Polizeirevier 8 Kärntner Straße in Feuerbach eine deutliche Zunahme an Graffitis im Stadtbezirk“, sagt Revierleiter Jörg Schiebe. Daraufhin sei, so Schiebe, eine kleine Ermittlungsgruppe beim Feuerbacher Polizeirevier eingerichtet worden. Es gibt 200 zum Teil noch laufende Verfahren, allein wegen des Kürzels „Mojo“ laufen derzeit 105 Strafanträge, berichtet der zuständige Graffiti-Sachbearbeiter beim Feuerbacher Polizeirevier. Die Sprayer sind schwer zu ermitteln. „Sie machen sich in der Regel die Dunkelheit zunutze“, sagt Polizeisprecher Martin Schautz. Immerhin gelang es der Feuerbacher Polizei im vergangenen Jahr, einen verdächtigen 17-Jährigen auf frischer Tat festzunehmen, der allerdings wohl nur für eine geringe Zahl von illegalen Graffiti verantwortlich ist.

Die Initiative des Bürgervereins wolle er nicht bewerten, sagt Revierleiter Jörg Schiebe: „Dazu nehme ich, beziehungsweise das Polizeirevier 8 eine neutrale Haltung ein.“ Allerdings erhoffe er sich von der öffentlichen Diskussion und der Berichterstattung darüber, „dass dem einen oder anderen Graffitisprayer oder denen, die ähnliches tun wollen, vor Augen geführt wird, in welchem Ausmaß sie durch ihre Aktionen das öffentliche und private Eigentum beschädigen, und dass die Beseitigung ihrer Hinterlassenschaften zum Teil sehr große Summen kostet“, sagt Schiebe.

Auch das ehemalige Gasthaus Biber wurde beschmiert

CDU-Stadtrat Markus Bott und sein Bruder Ulrich Bott waren unlängst selbst Opfer einer solchen Attacke. „Das von uns renovierte Haus an der Ecke Oswald-Hesse-Straße/Sankt-Pöltener-Straße wurde übel beschmiert“, berichtet Markus Bott. Das Geschmotze auf der alten Backsteinfassade des einstigen Gasthauses Biber entfernen zu lassen, habe 922 Euro gekostet, berichtet Bott. Auch vor der denkmalgeschützten Fassade der Feuerbacher Festhalle machen die Schmierfinken nicht Halt. Rund 4500 Euro kostete die letzte Beseitigungsaktion. Es war bereits eine von mehreren. Wer beim illegalen Sprayen erwischt wird, für den kann es richtig teuer werden. Das Besprühen von Wänden, Verkehrseinrichtungen oder anderen Flächen erfülle den Tatbestand der Sachbeschädigung und könne gemäß Paragraf 303 des Strafgesetzbuches geahndet werden, berichtet Polizeisprecher Schautz. Liegt eine solche Sachbeschädigung vor, löst dies eine Schadensersatzpflicht aus, die privatrechtlich in einem gesonderten Verfahren festgelegt werden kann. Ist Geld beim Verursacher da, kann es der Geschädigte einfordern.