In einer solchen Firma für Dönerspießproduktion war es zu dem blutigen Zwischenfall gekommen. Foto: AP

Das Landgericht Stuttgart hat einen Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, obwohl er einen Kollegen mit einem Dönermesser schwer verletzt hatte.

Stuttgart - Es kommt nicht häufig vor, dass eine Schwurgerichtskammer für Freudentränen sorgt. Und schon gar nicht, wenn die Richterinnen und Richter den Angeklagten für schuldig befinden. „Der Angeklagte ist unverzüglich freizulassen“, sagt Jörg Geiger, Vorsitzender Richter der 9. Schwurgerichtskammer des Landgerichts. Den Angehörigen des Mannes, der gerade wegen versuchten Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden ist, schießt das Wasser in die Augen.

Ein blutiger Streit hatte den 49-Jährigen in Untersuchungshaft und auf die Anklagebank gebracht. Er war am 15. März dieses Jahres an seinen Arbeitsplatz in eine Firma zur Produktion von Dönerspießen im Stuttgarter Osten gekommen und hatte sich offenbar sofort aufregen müssen. Ein Kollege, mit dem der Kurde weitläufig verwandt ist und der ebenfalls schon viele Jahre im gleichen Betrieb arbeitet, soll Fleischstücke vom Arbeitstisch des Angeklagten genommen haben. Der 49-Jährige rief in Richtung seines 59-jährigen Verwandten, denjenigen, der das Fleisch weggenommen hat, werde er anal penetrieren. Der 59-Jährige soll daraufhin erbost mit einem Wetzstahl auf den 49-Jährigen zugegangen sein.

Der Angeklagte schnappte sich ein langes Dönermesser und schlug seinem Widersacher zweimal wuchtig auf den Kopf. Die Wunden reichten bis auf den Schädelknochen. Mehrere Kollegen aus dem Betrieb gingen dazwischen, die Polizei nahm den 49-Jährigen fest.

Wunden bis auf den Knochen

Ganz genau habe man den Ablauf des Geschehens nicht feststellen können, sagt Richter Geiger. Die offenbar mehrheitlich kurdischen Mitarbeiter der Firma inklusive Täter und Opfer wollten die Sache unter sich ausmachen. Deutsche Behörden sollten nicht beteiligt werden. Hinter den Kulissen flossen 6000 Euro an den Geschädigten, obwohl der 49-Jährige darauf bestand, in Notwehr gehandelt zu haben. Sein Verteidiger, Achim Wizemann, hatte dementsprechend für Freispruch plädiert, Staatsanwalt Matthias Schweitzer hatte zwei Jahre und neun Monate Gefängnis beantragt.

Am Ende verurteilte die 9. Strafkammer den Mann zu zwei Jahren auf Bewährung. Notwehr sei nicht gegeben, der Angeklagte habe seinen Widersacher massiv provoziert, sagt das Gericht. „Er hat die Situation schuldhaft herbeigeführt“, so der Richter Jörg Geiger. Weil das Opfer aber keinerlei Interesse an einer Strafverfolgung habe und man einen minderschweren Fall des versuchten Totschlags zugrunde lege, könne man eine Bewährung aussprechen. Schließlich sei der 49-Jährige nicht vorbestraft, habe in Untersuchungshaft gesessen, und er sei ein arbeitsamer, fürsorglicher Familienvater.

Minuten nach dem Urteilsspruch liegen sich der Mann, seine Töchter und seine Frau im Gerichtssaal in den Armen. Selbst der Staatsanwalt kann nach eigener Aussage mit dem Urteil leben.