Es muss doch nicht immer ein Hund vom Züchter sein, er kann doch auch wie dieser Hund aus dem Tierheim kommen, meinen die Stadträte. Für solche Fälle senken sie die Hundesteuer. Foto: Lichtgut/Jan Reich

Normalerweise kassiert die Stadt Stuttgart 108 Euro für den Ersthund in einem Haushalt. Wer seinen Hund aus dem hiesigen Tierheim holt und nicht beim Züchter, kommt jetzt günstiger weg. Das lässt sich die Stadt in der Summe ein bisschen was kosten.

Stuttgart - Wer einen Hund aus dem Stuttgarter Tierheim zu sich nimmt und keine weiteren Hunde hält, bezahlt in der Landeshauptstadt künftig nur den halben Satz der Hundesteuer: 54 statt 108 Euro pro Jahr. Der Gemeinderat hat jetzt die städtische Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in diesem Sinne geändert. Das geht auf einen Antrag zurück, den die Grünen Ende 2019 gestellt hatten und dem der Gemeinderat bei den Haushaltsberatungen zugestimmt hatte.

Lesen Sie hier: Zu Besuch im größten Tierheim der Welt (Plus)

Die Änderung gilt rückwirkend vom 1. Januar an und nur für den Ersthund in einem Haushalt, nicht für die Steuerforderungen der Stadt, wenn weitere Hunde im Haushalt gehalten werden. Da bleibt es bei 216 Euro pro Tier und Jahr. Die neue Regelung wird auch nicht angewendet, wenn das aufgenommene Tier zu Hunderassen mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, sogenannte Kampfhunde, zählt. Für sie bezahlt man jeweils 612 Euro pro Jahr.

Jährlich verlassen 150 bis 200 Hunde das Tierheim

Die Grünen wollen so das Tierheim bei der Vermittlung von Hunden unterstützen. Bereits bisher gab das Heim jährlich 150 bis 200 Hunde ab, heißt es im Rathaus. Somit entgingen der Stadtkasse wegen der neuen Steuerregelung 10 800 Euro pro Jahr, so die Verwaltung. In zehn Jahren seien es wohl 108 000 Euro pro Jahr, weil es dann viele Hunde gebe, die dauerhaft von der halben Steuer befreit seien. Seit Jahren schon unterstützt die Stadt das Tierheim mit einem Zuschuss, der von der Einwohnerzahl abhängig ist. In diesem Jahr werden es wohl 516 000 Euro sein.